Wer bekommt die Wärmepumpen Förderung 2021?
Anträge dürfen generell von folgenden Personen gestellt werden:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätig
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
Aufgepasst, die Förderungen gibt es nur für Bestandsgebäude, für Neubauten können Sie die Förderung nicht beantragen.
Welche Heizungen werden 2021 gefördert?
Allgemein werden Umstiege von Gas und Ölheizung auf
- Gasbrennwertheizung „renewable ready"
- Gas-Hybridheizung
- Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybrid)
- Solarkollektorenanlage
- Biomasse- o. Wärmepumpenanlage
- mit unterschiedlichen Fördersätzen bezuschusst.
Wie viel Förderung für Wärmepumpe?
Die größte Fördersumme kann bei einem Umstieg von Öl auf Wärmepumpe mit bis zu 45 Prozent erreicht werden. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf 60.000 € gedeckelt.
Wer baut eine Wärmepumpe ein?
Eine Wärmepumpe wird mittlerweile von vielen Heizungstechnikern angeboten, aber auch von anderen Firmen, die sich darauf spezialisiert haben. So bieten zum Beispiel einige Installateure für Photovoltaikanlagen auch Wärmepumpen an. Denn die Kombination Photovoltaikanlage und Wärmepumpe ist ziemlich gut.
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