Positiv bewertet der Verband, dass Luftfahrt und Schifffahrt richtigerweise getrennt vom Straßenverkehr geregelt werden und damit vorerst keine zusätzlichen Wettbewerbsnachteile für deutsche Standorte gegenüber ausländischen entstehen. Die Beseitigung dieses Wettbewerbsnachteils war eine Kernforderung des MEW im Hinblick auf die ursprünglichen Entwürfe.
MEW-Geschäftsführer Thomas Johannsen erklärt: „Mit dem heutigen Beschluss schafft die Bundesregierung erstmals seit Langem Planungssicherheit für unsere Branche. Das ist ein wichtiges Signal für Investitionen und für Unternehmen, die unter langen Unsicherheiten gelitten haben.“
Gleichzeitig weist der MEW darauf hin, dass der Erfolg der Reform maßgeblich von einer praxistauglichen Ausgestaltung abhängt. Die Festschreibung des Zielpfads bis 2040 und der vorgesehene Anpassungsmechanismus seien grundsätzlich sinnvoll, müssten jedoch so umgesetzt werden, dass sie Marktbedingungen realistisch abbilden und Investitionen fördern. Auch beim Hochlauf von RFNBOs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin, erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs) sei ein umsetzbarer Einstiegspfad erforderlich, damit Projekte wieder anlaufen und Arbeitsplätze in Europa entstehen können.
Johannsen: „Die Richtung stimmt. Jetzt kommt es darauf an, im parlamentarischen Verfahren die Details so zu gestalten, dass die mittelständische Energiewirtschaft leistungsfähig bleibt und der Markthochlauf nachhaltiger Kraftstoffe gelingt.“
Der MEW wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und konkrete Verbesserungsvorschläge einbringen.
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