Auf Deutschlands Straßen kommt es täglich zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Während Rettungskräfte oft um Leben und Gesundheit der Beteiligten kämpfen, bleibt ein Phänomen leider allgegenwärtig: das Gaffen. Immer wieder verlangsamen Autofahrer bewusst ihr Tempo, um das Unfallgeschehen zu betrachten – einige zücken sogar ihr Smartphone, um zu filmen. Vielen ist dabei nicht bewusst: Dieses Verhalten ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kann auch als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Als Gaffer gilt, wer sich an einem Unfallort auf das bloße Beobachten beschränkt oder sogar Aufnahmen macht, anstatt Hilfe zu leisten. „Dieses Verhalten ist nicht nur respektlos, sondern auch gefährlich: Oftmals blockieren Gaffer Zufahrtswege, verursachen Folgeunfälle, behindern Rettungskräfte bei ihrer wichtigen Arbeit und gefährden damit aktiv Menschenleben“, betont Andrea Häußler, Mitglied der Geschäftsleitung von TÜV SÜD Life Service.

Für Unfallopfer ist es besonders belastend, in einer ohnehin traumatischen Situation von Fremden beobachtet oder sogar gefilmt zu werden. Noch gravierender wird es, wenn diese Aufnahmen später in sozialen Netzwerken geteilt werden – oft aus reiner Sensationslust. Dies stellt nicht nur eine seelische Zusatzbelastung dar, sondern auch eine Verletzung der Menschenwürde.

Rechtliche Konsequenzen: Das droht Gaffern

Wer als Gaffer auffällt, muss daher mit empfindlichen Strafen rechnen:

  • Gaffen als Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld zwischen 20 und 1.000 Euro belegt werden.
  • Das Filmen oder Fotografieren von Unfallopfern (selbst ohne Veröffentlichung) ist eine Straftat nach § 201a StGB und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden.
  • Unterlassene Hilfeleistung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

„Jeder kann im Straßenverkehr in eine Notsituation geraten. Wer selbst einmal auf Hilfe angewiesen ist, weiß, wie wichtig Respekt und Rücksicht im Ernstfall sind“, sagt Andrea Häußler von TÜV SÜD.

So verhalten Sie sich richtig:

Wer als Ersthelfer an einem Unfall eintrifft, sollte zunächst die Unfallstelle absichern. Das bedeutet: Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anlegen und ein Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Bei Verletzten ist umgehend der Notruf 112 zu wählen. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte sollte – soweit möglich – Erste Hilfe geleistet werden.

Wer hingegen an einem bereits abgesicherten Unfall vorbeifährt, sollte zügig und ohne unnötiges Bremsen weiterfahren. Das Anfertigen von Fotos oder Videos ist unbedingt zu unterlassen.

Lebenswichtige Rettungsgasse

Ein ebenso wichtiger Aspekt des richtigen Verhaltens bei Unfällen ist das frühzeitige Bilden einer Rettungsgasse. Dennoch wird sie auf mehrspurigen Straßen häufig erst dann freigemacht, wenn Einsatzfahrzeuge bereits sichtbar sind – und das kann wertvolle Zeit kosten. Bereits seit 2017 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, bei stockendem Verkehr oder schon bei Schrittgeschwindigkeit eine Rettungsgasse zu bilden.

Wer diese Regel ignoriert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Kommt es dadurch zu einer Behinderung der Rettungskräfte, Gefährdung oder einem Unfall, drohen deutlich härtere Sanktionen – bis hin zu einem Fahrverbot.

Fazit: Verantwortung statt Sensationslust

Beim Gaffen geht es um mehr als Gesetze: Es geht um Anstand, Respekt und Mitgefühl. „Wer hilft oder zügig Platz macht, zeigt Verantwortung im Straßenverkehr“, betont Andrea Häußler von TÜV SÜD. „Und genau das sollte selbstverständlich sein.“

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