Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen sollen künftig der Finanzberichterstattung gleichgestellt und von unabhängigen Stellen geprüft werden. Zuvor muss die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird in Kürze erwartet. Zahlreiche Wirtschaftsverbände haben sich jetzt an das federführende Bundesjustizministerium (BMJ) sowie das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Finanzministerium (BMF) gewendet und einen offenen Markt für die bevorstehende verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte gefordert und vor Kapazitätsengpässen gewarnt. Die Forderungen unterstützen der TÜV-Verband als Vertreter der Prüforganisationen sowie die Wirtschaftsverbände der Textilindustrie (Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie), der Chemischen Industrie (VCI), des Maschinen- und Anlagenbaus (VDMA), der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sowie der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) und die WirtschaftsVereinigung Metalle.

„Laut der europäischen CSRD-Richtlinie werden Nachhaltigkeitsberichte künftig für viele Unternehmen verpflichtend. Jetzt geht es darum, die Vorgaben nach den Erfordernissen der rund 15.000 betroffenen Unternehmen in nationales Recht umzusetzen. Neben Wirtschaftsprüfern sollten auch technische Sachverständige entsprechende Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten vornehmen dürfen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Die technischen Prüfunternehmen verfügten über langjährige Erfahrungen unter anderem bei der Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen, der Verifizierung des CO2-Fußabdrucks von Unternehmen oder von Lieferkettenaudits. Bühler: „Dem Vernehmen nach sollen die Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten in Deutschland ausschließlich von Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden dürfen. Die Folge wären bereits jetzt absehbare Kapazitätsengpässe bei den Prüfern, höhere Kosten, die vor allem den Mittelstand belasten würden, und die Gefahr minderwertiger Prüfungsergebnisse, wenn Personal oder technisches Know-how fehlt. Wir brauchen einen offenen Markt, der sich allein nach der Qualität, Fachexpertise und Unabhängigkeit der prüfenden Unternehmen richtet.“

Alarm schlagen auch die Vertreter der betroffenen Wirtschaftszweige. „Für die externe Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten brauchen wir ein möglichst breites Angebot qualifizierter Prüfdienstleister, die zu vertretbaren Kosten arbeiten. Das ist für mittelständische Unternehmen, die nicht über die finanziellen Ressourcen großer Konzerne verfügen, entscheidend. Deutschland sollte Ländern wie Frankreich, Italien und Spanien folgen und neben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch sonstige akkreditierte Prüfstellen zulassen, wie zum Beispiel TÜV, Dekra, DQS und andere Organisationen“, sagt Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA. „Zudem sollte es möglich sein, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte mit der ISO-Auditierung zu verknüpfen.“

„Es darf keinen deutschen Sonderweg geben. Auch bei dieser EU-Richtlinie ist Einheitlichkeit bei der Umsetzung Trumpf. Anderenfalls droht ein unübersichtlicher Flickenteppich und unseren Unternehmen Nachteile gegenüber Wettbewerbern aus dem europäischen Ausland. Die Einbindung unabhängiger Prüfungsdienstleister erhöht die Verfügbarkeit und sorgt für einen fairen Wettbewerb“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

„Für die Umsetzung der künftigen Nachhaltigkeitsberichtpflichten ist es elementar, dass ausreichend Kapazitäten und entsprechendes Know-how auf Prüfungsseite bereitstehen. Insbesondere in der chemisch-pharmazeutischen Industrie ist aufgrund der komplexen Wertschöpfungsketten und der anspruchsvollen Vorgaben mit Blick auf den Klimaschutz und der zirkulären Wirtschaft eine hohe Fachexpertise der Auditoren erforderlich“, sagt Berthold Welling, VCI-Geschäftsführer Recht und Steuern, Nachhaltigkeit. „Wir erwarten, dass sich die Prüfdienstleister in puncto Nachhaltigkeit entsprechend diversifizieren und spezialisieren müssen. Insofern braucht es einen vitalen Markt mit unterschiedlichen akkreditierten Playern. Umso mehr gilt es, auch unabhängige Auditoren anzuerkennen, die oftmals langjährige Erfahrungen im Nachhaltigkeitsbereich vorweisen können. Hiervon würden insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren“, so Welling weiter.

 „Die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie bringt vor allem für den deutschen Mittelstand erhebliche Belastungen mit sich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Unternehmen bereits heute zahlreichen gesetzlichen Berichtspflichten nachkommen müssen. Wenigstens bei der Frage der Berichtsprüfung sollte die Bundesregierung Verhältnismäßigkeit und Praktikabilität zur Entscheidungsgrundlage machen“, sagt Dr. Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie.

Aus Sicht der Wirtschaftsverbände ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder ökonomisch noch fachlich sinnvoll, hoch qualifizierte Prüfdienstleister von der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuschließen. Nach den Vorgaben der CSRD sollten technische Prüfdienstleister von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) zugelassen werden. Voraussetzungen sind unter anderem eine Eignungsprüfung, Qualitätssicherungssysteme und kontinuierliche Fortbildungen. Entscheidende Kriterien sind die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Anbieter. Akkreditierungsstellen nehmen die Aufsicht und Qualitätskontrolle der Prüforganisationen wahr und gewährleisten damit ein hohes Niveau der Prüfdienstleistungen.

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