Das Jahr 2023 startet direkt mit einem wichtigen Meilenstein für das ESG-Reporting: Am 5. Januar 2023 ist die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) in Kraft getreten. Diese führt zu einer umfangreichen und verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für die Versicherungswirtschaft.

Mit der CSRD werden detailliertere Berichtspflichten als im Rahmen der derzeitigen Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) eingeführt, einschließlich der obligatorischen Offenlegung von Menschenrechten, Umweltrechten, sozialen Rechten und Governance-Faktoren. Sie gilt für ein breiteres Gebiet und Themenspektrum.

Die nichtfinanzielle Berichterstattung muss nun geprüft und als Teil eines digitalen Lageberichts der Unternehmen veröffentlicht werden. Dadurch wird die nichtfinanzielle Berichterstattung der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt.

Die CSRD wird zusammen mit der EU-Taxonomie zu einem Dauerprojekt für alle Unternehmen, da deren ESG-Grenzwerte, -Aktivitäten und zugrunde liegenden Umweltziele sukzessive erweitert und verschärft werden. Die heute schwerpunktmäßig qualitativ geprägte Nachhaltigkeitsberichterstattung der Versicherer wird um ein umfangreiches regelmäßiges quantitatives Reporting im Sinne einer Nachhaltigkeits-Jahresberichterstattung mit voller Prüfungsrelevanz ergänzt. Die neuen Meldepflichten gemäß der CSRD gelten für Versicherungsunternehmen stufenweise ab 2024, da sie schon jetzt von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) betroffen sind.

Als neuer Berichtsbestandteil der CSRD gelten bereits für 2022 die Angabe der Bewertung der Taxonomie-Fähigkeit und ab 2023 die Bewertung der Taxonomie-Konformität. Nach einem Klassifizierungssystem müssen Unternehmen den taxonomiekonformen Anteil an ihren Umsatzerlösen, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) und den Bezug zur Nachhaltigkeitsstrategie darstellen.

Reportingpflichten der CSRD im Überblick:

  • Nachhaltigkeitsbericht nach einem einheitlichen EU-Berichtsstandard (ESRS)
  • Veröffentlichung im Lagebericht
  • Veröffentlichung in einem maschinell auslesbaren Format
  • Pflicht zur externen Prüfung

Möchten Sie den ganzen Artikel lesen?

Alle ESG-Änderungen inkl. Auswirkungen auf Versicherer haben wir als Fachartikel in der Zeitschrift für Versicherungswesen zusammengefasst.

Erfahren Sie:

  • Welche Bereiche in der Versicherungswirtschaft am meisten von der CSRD betroffen sind
  • Welche zentrale Rolle die Kapitalanlagen bilden
  • Welche Ansätze zur Nachhaltigkeitsbewertung existieren
  • Wie das Thema organisatorisch abgebildet werden kann
  • Wie die Datenerhebung und das -Management gelingen
  • Wie das Reporting in die bestehende IT-Architektur integriert werden kann

Folgen Sie uns auch auf LinkedIN! 

Zum Download des Artikels.

Über die ConVista Consulting AG

Die Convista ist eine der führenden Beratungen für Transformation. Das Beratungshaus unterstützt seine Kunden bei der Konzeptionierung und Umsetzung neuer Geschäftsprozesse und gestaltet End-to-End-Lösungen für SAP- sowie IT-Projekte. Gemeinsam mit seinen Kunden meistert Convista komplexe Herausforderungen durch die Bündelung der Expertise und langjähriger Branchen- und Technologieerfahrung. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Convista Kunden aus den Branchen Versicherung, Industrie, Gesundheitswesen und Energiewirtschaft bei SAP- sowie IT-Projekten – für eine zunehmend digitalisierte Welt.

Convista hat seinen Unternehmenssitz in Köln und beschäftigt weltweit rund 1.200 Mitarbeitende.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ConVista Consulting AG
Im Zollhafen 15/17
50678 Köln
Telefon: +49 (221) 88826-0
Telefax: +49 (221) 88826-199
https://www.convista.com

Ansprechpartner:
Alexandra Drinhausen
Ansprechpartnerin für ESG-Reporting
E-Mail: Alexandra.Drinhausen@Convista.com
Anja Reinert
Head of PR and Communication
E-Mail: anja.reinert@convista.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel