In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gehört der Lichtruf zur essenziellen Ausstattung. Seine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit kann buchstäblich Leben retten. Verantwortlichkeiten in Wartung und Instandhaltung sind deshalb präzise geregelt.

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und allem voran die in ihnen Beschäftigten stehen in den letzten Jahren in zunehmendem Maße unter Druck. Steigende Auslastung und wachsender Personalmangel in der Pflege machen sich immer stärker bemerkbar. Neben grundlegenden Maßnahmen zur langfristigen Verbesserung der Situation sollen vor allen Dingen technische Hilfsmittel dazu beitragen, die Diskrepanz zwischen Bedarf und personellen Ressourcen auszugleichen. Ein bereits etabliertes System in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist der Lichtruf. Das Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten unterstützt den bedarfsgerechten Personaleinsatz und verkürzt die Reaktionszeiten bei akuten Notfällen. Voraussetzung hierfür ist die dauerhaft uneingeschränkte Funktion einer Lichtrufanlage, die nur durch sach- und fachgerechte Wartung und Instandhaltung gewährleistet wird. Welche Zuständigkeiten hier zu beachten sind, erweist sich in vielen Fällen als unzureichend bei Verantwortlichen in Einrichtungen bekannt.

„Wir erhalten regelmäßig Anfragen, in denen uns Mitarbeiter aus Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zu den Vorschriften für Wartung und Instandhaltung von Lichtrufanalgen befragen“, berichtet Erich Haase, Referent beim Schulungsanbieter UDS-Beratung. „Dabei geht es vor allen Dingen um die Frage, wer dazu berechtigt ist, Störungen zu beheben und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.“

Im Falle der Lichtrufanlage werden Kompetenzen und Zuständigkeiten durch die DIN VDE 0834-1 geregelt. Die Norm umfasst detaillierte Informationen zu Planung, Errichtung, Änderung, Erweiterung, Prüfung sowie den Betrieb von Rufanlagen in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Klar geregelt ist ebenfalls, welche Qualifikation all jene Personen vorweisen müssen, die an einer Lichtrufanlage arbeiten.

„In den meisten Fällen müssen wir die Ratsuchenden informieren, dass handwerkliches Geschick nicht ausreicht, um Reparaturen an Rufanlagen durchzuführen“, erklärt Haase. „Die DIN VDE 0834-1 ist hier unmissverständlich: Arbeiten am Leitungsnetz oder der Austausch von Tastern, Lampen und anderen Komponenten einer Lichtrufanlage dürfen ausschließlich von geschulten Personen mit Sachkundeprüfung durchgeführt werden. Nur der Austausch beweglicher Zubehörteile kann nach Einweisung auch vom Pflegepersonal durchgeführt werden.“

Die erforderliche Qualifikation vermittelt UDS-Beratung im Rahmen einer eintägigen Schulung zum Fachplaner für Rufanlagen nach VDE 0834, mit abschließender Sachkundeprüfung. Hierbei werden alle Normen und Richtlinien für Rufanlagen, deren Montage und Prüfung, für den Einsatz in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Seniorenresidenzen und anderen Einrichtungen vermittelt. Grundvoraussetzung hierfür ist eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung.

Die von UDS-Beratung als Webinar angebotene Schulung wird ausschließlich von erfahrenen Dozenten und anerkennten Sachverständigen für Rufanlagen durchgeführt.

„Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung erhalten unsere Teilnehmer anerkannte Zertifikate und können jederzeit nachweisen, für Wartungsaufgaben an Rufanlagen qualifiziert und dazu berechtigt zu sein“, betont Haase.

Das Webinar Rufanlagen Fachkraft/Fachplaner nach DIN VDE 0834 gehört zum regelmäßig von UDS Beratung angebotenen und längerfristig geplanten Schulungsprogramm. Im Jahr 2023 sind bereits fünf Termine geplant: Für einen der noch freien Plätze am 08.02., am 09.05., am 19.07., am 11.10. sowie am 05.12.2023 können sich Interessierte jederzeit über das Online-Anmeldeformular registrieren. Den Link hierzu sowie weiterführende Informationen zum Seminar bietet die UDS-Website unter https://www.uds-beratung.de/rufanlagen-fachkraft-fachplaner-din-vde-0834/.

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