Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) kritisiert beim Bürgergeld-Vorschlag der Bundesregierung falsche Anreize auf Grund der Nichtberücksichtigung des Lohnabstandsgebots und des Verzichts auf Sanktionen. Außerdem kritisiert der Verband die Auswahl der Stichprobe bei der aktuell stark zitierten Studie zu Hartz-4-Sanktionen.

„Mit dem Verzicht auf Sanktionen ähnelt das Bürgergeld dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens. Damit hat es negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Auf Grund der Erstattung von Wohn- und Energiekosten werden Empfänger von Bürgergeld bessergestellt als Menschen, die zum Mindestlohn arbeiten. Bei den Beratungen im Bundestag muss diesem Vorschlag das Konzept einer negativen Einkommenssteuer entgegengestellt werden. Damit könnten Geringverdiener erheblich entlastet werden“, fordert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

„Auf Grundlage einer Studie, die nicht auf einer Zufallsstichprobe unter Hartz-4-Empfängern beruht, sondern auf Bewerbern für einen finanziellen Ausgleich von Hartz-4-Sanktionen, ist eine Beurteilung der Wirksamkeit von Sanktionen nicht möglich“, so BDWi-Präsident Heinz.

Auswahl der Teilnehmer der Hartz-4-Studie – siehe Seite 10 oben.  

https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Seiten/Presse/docs/Hartzplus-Studie_Endbericht.pdf

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