Im ersten Halbjahr 2022 summierte sich der Verbrauch von Biodiesel und Hydriertem Pflanzenöl (HVO) zur Beimischung auf rund 1,23 Mio. t und war damit 6,3 % größer als im Vorjahreszeitraum.

In diesem Zeitraum nahm nach Recherche der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) der Dieselbedarf um 1,6 % auf 15,15 Mio. t zu. Von Januar bis Juni 2022 betrug die durchschnittliche Beimischung von Biodiesel/HVO 7,5 %. Der Verbrauch von Bioethanol summiert sich auf 573.520 t und übertrifft damit das Vorjahresvolumen um fast 12 %. Im gleichen Zeitraum stieg der Verbrauch von Ottokraftstoff (E 5 / E 10) um gut 7 %.

Im Juni 22 nahm der Verbrauch an Biodiesel gegenüber Vormonat um 5 % auf 195.000 t ab. Im Jahresvergleich ergibt sich damit ein deutlicher Rückgang von 8,7 %. Der Dieselverbrauch erreichte im Juni 2022 ein Volumen von 2,7 Mio. t, das sind zwar 14 % mehr als im Vormonat, das Vorjahresvolumen wird damit dennoch um 6 % verfehlt. Das reduzierte den Beimischungsanteil deutlich, der mit 6,7 % unter den Halbjahresdurchschnitt rutscht und einen deutlichen Abstand zu den 8 % im Vorjahresmonat aufweist. Der Einsatz von Bioethanol nahm im Juni 22 weiter ab. Mit 90.910 t wurden 3,4 % weniger verbraucht als im Vormonat. Die Beimischungsmenge Bioethanol reduzierte sich um 5,6 %, blieb damit aber 2,8 % größer als im Vorjahresmonat, während der Einsatz in ETBE gegenüber Vormonat um 18,3 % zulegte. Das Vorjahresvolumen wird damit dennoch um 31 % verfehlt.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) schätzt für das Jahr 2022 den Gesamtabsatz von Biodiesel und HVO auf ca. 2,5 Mio. t. Dies entspricht etwa 55 % der bisher aus Russland importierten Menge Dieselkraftstoff von etwa 4,5 Mio. t. Die Förderunion erwartet, dass im 4. Quartal preisstabilisierend die Nachfrage nach Biodiesel/HVO aus Rapsöl zunehmen wird. Im Winterhalbjahr wird in den nördlichen EU-Ländern zur Sicherstellung der Winterqualität Rapsölmethylester beigemischt und zudem werden mit Beginn 2023 Biokraftstoffe (Biodiesel/HVO) aus Palmöl hierzulande nicht mehr auf die THG-Quotenverpflichtung angerechnet. Weitere Mitgliedstaaten wie z. B. Frankreich, Schweden, Portugal, Belgien und die Niederlande haben ebenfalls Palmöl ausgeschlossen. Diese Bedarfslücke muss unter anderem mit Rapsöl geschlossen werden.

Über den UFOP – Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) vertritt die politischen Interessen der an der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung heimischer Öl- und Eiweißpflanzen beteiligten Unternehmen, Verbände und Institutionen in nationalen und internationalen Gremien. Die UFOP fördert Untersuchungen zur Optimierung der landwirtschaftlichen Produktion und zur Entwicklung neuer Verwertungsmöglichkeiten in den Bereichen Food, Non-Food und Feed. Die Öffentlichkeitsarbeit der UFOP dient der Förderung des Absatzes der Endprodukte heimischer Öl- und Eiweißpflanzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

UFOP – Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2359799-40
Telefax: +49 (30) 2359799-99
http://www.ufop.de

Ansprechpartner:
Martina Leonhard
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.
Telefon: +49 (30) 31904-434
Fax: +49 (30) 31904-485
E-Mail: m.leonhard@ufop.de
Dieter Bockey
UFOP e. V.
Telefon: +49 (30) 31904-215
Fax: +49 (30) 31904-485
E-Mail: d.bockey@ufop.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel