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Kartellbeschwerde des FRK gegen Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten
„Die neueste Rechtsprechung des BGH bestätigt die Diskriminierung mittelständischer und auch einzelner Versorger zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber den großen Kabelnetzbetreibern. Denn das Potential der Wettbewerbsverzerrung durch die vorliegende Ungleichbehandlung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition von mittelständischen Versorgern aus“, stellt der Vorsitzende des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation, Heinz-Peter Weiterlesen…






