Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) lehnt die im Minijobgesetz geplante Neuregelung der Arbeitszeiterfassung ab. Der BDWi befürchtet bürokratische Belastungen vor allem für kleine Unternehmen und einzelne Branchen.

„Wir begrüßen die geplante Anhebung der Minijobgrenze ausdrücklich. Diese ist längst überfällig. Mit der staatlichen Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro ist sie sogar alternativlos. Unverständlich ist, dass damit zusätzliche Bürokratie für die Betriebe verknüpft wird. Darum sollte die Bundesregierung auf eine Pflicht zur sofortigen digitalen Zeiterfassung im Minijobgesetz verzichten“, fordert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

„Die geplante Regelung trifft nicht nur Betriebe, die Minijobber beschäftigen. Sie trifft alle Unternehmen ausgewählter Branchen des Dienstleistungssektors. Es wird nicht damit getan sein, die Arbeitszeiten in eine Excel-Tabelle einzutragen. Denn damit wäre die Anforderung „manipulationssicher“ nicht erfüllt. Viele Unternehmen müssten neue Systeme anschaffen. Das ist nicht verhältnismäßig und in manchen Branchen, die Dienstleistungen beim Kunden im Außeneinsatz erbringen, gar nicht umzusetzen.“, so Heinz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. – BDWi
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 288807-0
Telefax: +49 (30) 288807-10
http://www.bdwi-online.de

Ansprechpartner:
Ralf-Michael Löttgen
Bundesgeschäftsführer
Telefon: +49 (30) 288807-12
Fax: +49 (30) 288807-10
E-Mail: info@bdwi-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel