Zertifizierungen in der Brandschutz- und Sicherheitsbranche und das vermittelte Wissen können im Notfall über Leben und Tod entscheiden – im Schadensfall muss daher immer Sachkunde nachgewiesen werden können, weiß Jörg Müller, Geschäftsführer der UDS Beratung GmbH, früher selbst Facherrichter und Fachplaner der Elektro- und Sicherheitstechnik. In jeweils eintägigen und miteinander kombinierbaren Schulungen qualifiziert die UDS Beratung Fachkräfte für Rufanlagen, für Rauch-Wärmeabzugsanlagen sowie für Feststellanlagen. Der Vorteil: Mehrere hochwertige Sachkundenachweise und Personenzertifizierungen werden in weniger als einer Woche möglich. In abschließenden Sachkundeprüfungen nach Norm werden die erworbene Fachkompetenz und das vorhandene Wissen nachgewiesen. Die nächsten Schulungen finden in Reihe in einem Berliner Tagungszentrum mit großen Schulungsräumen und ausreichend Abständen statt.

Fachkraft für Rufanlagen nach VDE 0834

Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1 dürfen nur durch geprüfte Fachkräfte geplant, errichtet und instandgehalten werden. Die Schulungsinhalte des eintägigen Seminars zum Fachplaner für Rufanlagen nach VDE 0834 umfassen das nach Gesetzen und Normen notwendige Fachwissen entsprechend den neuesten anerkannten Regeln der Technik. Vermittelt werden Kenntnisse über die Funktionsweise der Rufanlagentechnik und die unterschiedlichen Systeme. Langjährig erfahrene Referenten vermitteln umfassendes Know-how zur korrekten Projektierung, professionellen Errichtung (Montage), Inbetriebnahme und sachgerechten Inspektion und Wartung.

Weiterführende Informationen unter https://www.uds-beratung.de/rufanlagen-fachkraft-fachplaner-din-vde-0834/

Fachkraft für Rauch-Wärmeabzugsanlagen

Die neu konzipierte UDS-Schulung macht Teilnehmer mit der Planung, dem Aufbau, der Funktion, der Wirkung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) vertraut. Dabei werden sie auf technischer, praktischer und rechtlicher Ebene geschult.
Zu den rechtlichen Grundlagen gehören die Betriebssicherheitsverordnung für Treppenräume, die jeweiligen Landesbauordnungen sowie die Qualifizierung als RWA-Servicetechniker. Normengrundlage ist die DIN 18232-Reihe „Rauch- und Wärmefreihaltung“.

Für die Instandhaltung gibt es diverse Vorschriften und Normen. Die Fachkraft für Rauch-Wärme-Abzugsanlagen ist mit den unterschiedlichen technischen Gegebenheiten jeder RWA-Anlage vertraut. Sie hat das rechtliche, technische und kaufmännische Wissen, um anhand von ausgereiften Checklisten RWA-Systeme prüfen, warten und gegebenenfalls instand setzen zu können.

Weiterführende Informationen unter https://www.uds-beratung.de/rwa-fachkraft-sachkunde-rauch-waerme-abzugsanlagen/

Fachkraft für Feststellanlagen

Die Fachkraft für Feststellanlagen muss nach DIN 14677 über einen Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen als Teil des Brandschutzkonzeptes verfügen. Dieser Nachweis muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. In der eintägigen UDS-Schulung werden die Teilnehmer mit dem Aufbau, der Funktion, der Wirkung und Instandhaltung von Feststellanlagen vertraut gemacht und in relevanten technischen, praktischen und rechtlichen Aspekten geschult. Aktuelle Änderungen fließen ein.

Als Normengrundlage dient die DIN 14677-Reihe „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse“.

Weiterführende Informationen unter https://www.uds-beratung.de/fsa-fachkraft-sachkunde-feststellanlagen-din-14677/

Kostenlose Informationen rund um aktuelle Neuerungen erhalten Planer, Errichter sowie Instandhalter von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen, Fachkräfte und verantwortliche Personen regelmäßig auch mit dem UDS-Newsletter – Anmeldung unter https://www.uds-beratung.de/news-planer-und-errichter/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

UDS Beratung GmbH
Mainzer Str. 6
36039 Fulda
Telefon: +49 (661) 38025-56
https://www.uds-beratung.de

Ansprechpartner:
Jenny Berger
Telefon: +49 (661) 67939409
E-Mail: berger@uds-beratung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel