Zur diesjährigen Bundestagswahl hat die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) als die Interessenvertretung der rein öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland, ihre wasserpolitischen Forderungen an die künftige Bundesregierung sowie den künftigen Bundestag in einem Positionspapier zusammengefasst. Im Kern der Forderungen stehen geeignete finanzielle Rechtsrahmen zur Unterstützung von Kooperationen in der öffentlichen Wasserwirtschaft, nachhaltige Ausrichtung der Gewässerpolitik sowie Klimapolitik mit der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Professor Lothar Scheuer, Präsident der AöW, zu den Forderungen: „Die kommunale und verbandliche Wasserwirtschaft ist nicht nur ein Teil, sondern der Kern der Daseinsvorsorge in den Kommunen. Trotz Coronavirus-Pandemie und drei Trockenjahren infolge konnten sich die Bürgerinnen und Bürger auf die öffentliche Wasserwirtschaft verlassen. Das ist dem vorausschauenden Agieren aller Beteiligten in der öffentlichen Wasserwirtschaft zu verdanken. Wir möchten, dass dies dauerhaft so bleibt. Die Bedeutung dieser Aufgaben für die Gesellschaft und die Umwelt ist existentiell und muss sich auch in der zukünftigen Wasserpolitik deutlich wiederfinden. Hierzu unterstützen wir die Nationale Wasserstrategie des BMU und möchten ein Signal von der Politik für eine „Nationale Wasserwende“, die weitere Politikbereiche mitnimmt, relevante Sektoren erfasst sowie den ländlichen und den städtischen Raum einbezieht. Wir fordern von der Politik weiterhin, die öffentliche Wasserwirtschaft vor einer Liberalisierung und Privatisierung zu schützen.“

Forderungen der AöW zur Bundestagswahl 2021 an die zukünftige Bundesregierung und den Deutschen Bundestag:

  • Geeignete finanzielle Rechtsrahmen zur Unterstützung der öffentlichen Wasserwirtschaft weiterentwickeln: Der heutige Rechtsrahmen muss gestärkt bzw. weiterentwickelt werden, damit die Zusammenarbeit und Kooperation in der öffentlichen Wasserwirtschaft finanziell verbessert und Organisationformen der Interkommunalen Zusammenarbeit möglich gemacht werden können.
  • Modernisierung der Abwasserabgabe nicht einseitig zulasten der kommunalen Abwasserwirtschaft gestalten: Die Finanzierungslast von Maßnahmen zum Schutz „unserer“ Gewässer darf nicht einseitig der kommunalen Abwasserwirtschaft auferlegt werden, ohne weitere Verursachende  in die Finanzierungspflicht zu nehmen. Gleichzeitig müssen dringend erforderliche Anreize zu gewässerschonenden Maßnahmen bei diesen gesetzt werden.
  • Konsequente Umsetzung des Verursachungs-, Vermeidungs- und des Vorsorgeprinzips: Es ist ein Handeln bezogen auf den gesamten Wasserkreislauf notwendig. Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Verursachung, Vermeidung und Vorsorge gibt.
  • Wasserrahmenrichtlinie ambitioniert und realistisch mit den notwendigen Mitteln umsetzen: Bis 2027 müssen die Ziele der WRRL erreicht werden. Die Wasserpolitik muss den Transparenzansatz mit der Kommission abstimmen. Dabei müssen die personellen und finanziellen Ressourcen verbessert werden.
  • Beiträge zur Klimaanpassung in der öffentlichen Wasserwirtschaft einbeziehen: Die Wasserwirtschaft kann wertvolle Beiträge zur Klimaanpassung leisten und muss daher konsequent in die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien und
    -maßnahmen einbezogen werden.
  • Berücksichtigung der Wasserwirtschaft im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP): Der klimaresiliente Umbau der wasserrelevanten Strukturen („Schwammstadt“) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und eine entsprechende Berücksichtigung bei den Fördermaßnahmen ist für Stadt und Land notwendig.
  • Nutzungskonkurrenzen und Wasserknappheit – Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung sicherstellen: Alle Nutzergruppen müssen ihren Beitrag leisten, noch bewusster mit Wasser umzugehen und den Wassergebrauch an die veränderten Bedingungen anzupassen.
  • Nutzung der Energiepotenzial der öffentlichen Wasserwirtschaft stärken: Es sind bessere Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft zur Förderung der Nutzung der Energiepotenziale notwendig.
  • Kooperationen in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit fördern: Die AöW fordert, unter Berücksichtigung der kommunalen Selbstverwaltung Kooperationen in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zu fördern.

Weiterführende Informationen:

Bundestagswahl 2021 – Forderungen der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) an die zukünftige Politik für den Bereich der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand
https://aoew.de/daseinsvorsorge/wasser_in_oeffentlicher_hand/forderungen-der-aoew-an-die-zukuenftige-politik-fuer-den-bereich-der-wasserwirtschaft-in-oeffentlicher-hand/

Über den Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

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