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– Nach der Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg äußert der Handel Unverständnis über die ausbleibenden Lockerungen 
– „Die Landesregierung muss endlich anfangen, beherzt zu agieren und die Interessen der Händlerinnen und Händler, die um ihre Existenz kämpfen, berücksichtigen“

Nach der Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg fordert der Handel mit Blick auf die äußerst geringe Ansteckungsgefahr im Einzelhandel und die sinkenden Inzidenzwerte im Land weitere Lockerungen. Außerdem zeigt man sich irritiert über die ausbleibenden Lockerungen „Die ausbleibenden Lockerungen für den Einzelhandel sind nicht nur unverständlich, sondern auch unverhältnismäßig. Der Einzelhandel war zu keinem Zeitpunkt Treiber der Pandemie und das Infektionsrisiko in den Handelsgeschäften wird in wissenschaftlichen Studien als gering eingeschätzt. Die Landesregierung muss endlich anfangen, beherzt zu agieren und die Interessen der Händlerinnen und Händler, die um ihre Existenz kämpfen, berücksichtigen. Dass andere Branchen von weiteren Öffnungen profitieren, macht die Situation um die fehlenden Lockerungen für den Einzelhandel nur noch grotesker“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

Der Handelsverband weist darauf hin, dass der Einzelhandel in anderen Bundesländern mit ähnlichen Inzidenzwerten bei einer Inzidenz unter 100 bereits ohne Test- und Terminpflicht öffnen darf. Die Entscheidung der Landesregierung, dass es keine weiteren Lockerungen für den Einzelhandel gibt, ist auch unter diesem Gesichtspunkt nicht nachvollziehbar und ein klarer Wettbewerbsnachteil für den Einzelhandel in Baden-Württemberg.

„Gerade im Grenzbereich zu benachbarten Bundesländern, aber auch zur Schweiz und zu Frankreich, haben die ausbleibenden Lockerungen verheerende Folgen. Kundinnen und Kunden haben kein Verständnis dafür, dass der baden-württembergische Einzelhandel weiterhin massiven Restriktionen unterliegt, die auch einen hohen Aufwand für Kundinnen und Kunden bedeuten, um ein Handelsgeschäft besuchen zu können. Kundinnen und Kunden gehen dort einkaufen, wo die Regeln einfach verständlich sind und für sie wenig Aufwand bedeuten. Da das nicht in Baden-Württemberg ist, verlieren unsere Händlerinnen und Händler ihre Kundschaft an die Konkurrenz aus den benachbarten Ländern. Dieser Wettbewerbsnachteil gefährdet den baden-württembergischen Einzelhandel massiv“, ergänzte Hagmann.

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