• Aufsichtsrat wählt Helmut Gottschalk zum Vorsitzenden
  • Gottschalk: „Ich möchte einen Beitrag dazu leisten, dieses traditionsreiche Haus wieder zurück zum Erfolg zu führen“
  • Vorstand und Aufsichtsrat entlastet

Bei der virtuellen Hauptversammlung der Commerzbank am heutigen Dienstag haben die Aktionäre, wie vorgeschlagen, Helmut Gottschalk, Burkhard Keese, Daniela Mattheus, Caroline Seifert und Frank Westhoff mit großer Mehrheit in den Aufsichtsrat der Bank gewählt. Die reguläre Bestellungsperiode der Vertreter der Anteilseigner dauert bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2023. In einer Aufsichtsratssitzung unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung wählten die Mitglieder Helmut Gottschalk erneut zum Vorsitzenden des Gremiums. Er war bereits im April 2021 gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt und von den Mitgliedern zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt worden. Dieses Mandat endete mit Ablauf der heutigen Hauptversammlung.

„Ich werde mich mit vollem Engagement, meiner beruflichen Erfahrung und ganzer Kraft für die Commerzbank einsetzen. Ich möchte einen Beitrag dazu leisten, dieses traditionsreiche Haus wieder zurück zum Erfolg zu führen“, sagte Gottschalk. Er folgt auf Hans-Jörg Vetter, der sein Amt am 16. März des laufenden Jahres aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte. „Ich möchte mich im Namen des gesamten Aufsichtsrats sehr herzlich für Herrn Vetters großes Engagement und die wichtigen Impulse, die er gesetzt hat, bedanken. Wir wünschen ihm alles erdenklich Gute und viel Kraft“, sagte Gottschalk während der Hauptversammlung.

Die weiteren Veränderungen im 20-köpfigen Aufsichtsrat der Bank waren erforderlich geworden, nachdem Andreas Schmitz am 24. März 2021 sein Mandat niedergelegt hatte und Tobias Guldimann, Rainer Hillebrand sowie Victoria Ossadnik ihre Mandate zum Ablauf der Hauptversammlung niederlegten.

„Wir gehen die Transformation der Commerzbank schnell und entschlossen an. Unsere „Strategie 2024“ steht für Kundenorientierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Profitabilität“, sagte der seit Jahresbeginn amtierende Vorstandsvorsitzende Manfred Knof in seiner Rede vor den Aktionären. „Die Strukturen, die es dafür braucht, haben wir klar umrissen. Und die ersten Schritte sind wir gegangen. Wir werden alles dafür tun, um die Commerzbank wieder leistungsfähig und nachhaltig profitabel zu machen. Wir wollen die digitale Beratungsbank in Deutschland werden. Ich verspreche Ihnen: Ich werde nicht lockerlassen, bis wir am Ziel sind. Denn die deutsche Wirtschaft, der deutsche Mittelstand und unsere Privatkunden brauchen eine starke, verlässliche und eigenständige Commerzbank.“

Wegen der andauernden Corona-Pandemie fand die Hauptversammlung der Commerzbank auch in diesem Jahr wieder als virtuelle Veranstaltung statt. Die Aktionäre stimmten dabei über die wesentlichen Tagesordnungspunkte wie folgt ab:

Entlastung (Top 2 und Top 3)
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden mit einer Mehrheit von 99,4 % beziehungsweise 86,9 % entlastet.

Wahl des Abschlussprüfers (Top 4 und 5)
Die Hauptversammlung hat zudem den Weg für den geplanten Wechsel des Abschlussprüfers frei gemacht. Mit 99,5 % wurde EY für das Geschäftsjahr 2021 letztmals zum Abschlussprüfer gewählt. Für etwaige Zwischenabschlüsse im Zeitraum nach dem 31. Dezember 2021 bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 wählte die Hauptversammlung KPMG mit 99,9 % zum neuen Prüfer. Es ist vorgesehen, dass die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2022 KPMG dann auch zum neuen Abschlussprüfer für das gesamte Geschäftsjahr 2022 wählt.

Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (Top 6)
Mit einer großen Mehrheit von jeweils mehr als 99 % wurden Helmut Gottschalk (ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der DZ Bank AG), Burkhard Keese (Chief Financial Officer, Lloyd’s of London), Daniela Mattheus (Rechtsanwältin, Governance-Beraterin), Caroline Seifert (Unternehmensberaterin für Transformation) und Frank Westhoff (ehemaliges Mitglied des Vorstands der DZ Bank AG) in den Aufsichtsrat der Commerzbank AG gewählt.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der CommerzVentures GmbH (Top 7)
Die Hauptversammlung stimmte dem am 1. März 2021 zwischen der Commerzbank Aktiengesellschaft (als Obergesellschaft) und der CommerzVentures GmbH (als Tochtergesellschaft) geschlossenen Gewinnabführungsvertrag zu (99,7 %).

Weitere Informationen zur diesjährigen Hauptversammlung finden Sie auf unserer Internetseite.

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Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.
 
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