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Änderung der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV)
Bislang waren Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die zur Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens beitragen und deren Tätigkeitsausübung zwingend erforderlich ist, von der 14- tägigen Quarantänepflicht automatisch ausgenommen, sofern ein Nachweis über die Unabkömmlichkeit des Arbeitsgebers vorlag. Diese Regelung wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Was bedeutet das für Sie konkret? Alle Beschäftigten, welche aus Weiterlesen…