Logistik
Keine Privilegien für die Deutsche Post bei der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten
Mit seinem gestrigen Urteil hat das Landgericht Köln entschieden: Der Deutschen Post (DP AG) ist es verboten, Zustellfahrzeuge ohne die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten zu nutzen. Das Gericht gibt damit dem Paketverband BIEK recht, der gegen die DP AG wegen der fehlenden Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten geklagt hatte. Grundsätzlich sind Weiterlesen…




