Der aktuelle Referentenentwurf zum EEG engt an vielen Stellen klima- und mieterfreundliche Quartiersprojekte mit Kundenanlagen und Mieterstrom unnötig ein. Beispielsweise gibt es den Mieterstromzuschlag nur für Solaranlagen, die an oder in einem Wohngebäude installiert werden und eine installierte Leistung von maximal 100 Kilowatt aufweisen. Größere Wohnquartiere fallen somit aus der Förderung.

Tobias Dworschak, Geschäftsführer des VfW: „Der Mieterstromzuschlag sollte aus unserer Sicht nicht kleinteilig auf einzelne Wohngebäude beschränkt werden, sondern auch für Quartiersversogungskonzepte zur dezentralen Stromversorgung mit PV-Strom offenstehen .Das hätte den Vorteil, dass auch energetisch sinnvolle Lösungen für gerade sozial schwache Mieter erfasst werden können.“

Insbesondere sozial schwächere Mieter wohnen meist nicht im selben (kleineren) Gebäude, in dem die PV-Anlage errichtet würde, sondern in Wohnkomplexen, für die ggf. die für die Mieterstrombelieferung einzig in Betracht kommende PV-Anlage notwendig auf dem Nachbarhochhaus stehen müsste.

Eine Beibehaltung des Begriffes „Wohngebäude“ würde zu neuen Abgrenzungsfragen und damit auch neuen Umsetzungshemmnissen gerade bei den Formen der Mieterstromversorgung führen, bei denen der Mieterstrom teilweise auch aus KWK produziert würde.

Zudem würden energetisch sinnvolle Zukunftslösungen durch die Begrenzung auf das „Wohngebäude“ unnötig eingeschränkt werden: eine E-Tankstelle in der Wohnanlage/Tiefgarage wäre nicht erfasst, ebenso wenig eine PV-Anlage auf dem Dach der benachbarten Garage. Grundsätzlich würden dadurch neue klimafreundliche Modelle der Sektorenkopplung erschwert werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier. Weitere Informationen sind auf www.energiecontracting.de erhältlich.

Was ist Contracting?
Beim Contracting übernimmt ein Energiedienstleister die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie. Der Auftrag kann die Lieferung von Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie umfassen. Der Bezug von Energie über einen Dritten (Contractor) kann für den Kunden (Contractingnehmer) verschiedene Vorteile haben. Zum Beispiel, dass keine Investitionen in die Energieanlage getätigt werden müssen und die freiwerdenden Investitionen an anderer Stelle verwendet werden können. Außerdem können ökologische und ökonomische Potenziale freigesetzt werden, welche vom Immobilieneigentümer unter Umständen nicht genutzt werden. Energieliefer-Contracting, Einspar-Contracting, Finanzierungs-Contracting und das technische Anlagenmanagement sind die üblichen Contractingvarianten.

Über den Verband für Wärmelieferung e.V.

Der VfW ist die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen und bündelt die Interessen von mehr als 250 Mitgliedsunternehmen. Ziel des Verbands, der 1990 in Hannover gegründet wurde, ist die Förderung von Energiedienstleistungenfür einen nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz. Der VfW berät nicht nur Contractoren, sondern auch Kunden und Mieter, bei Fragen rund um das Thema Contracting. Zur Verbreitung und Durchsetzung dezentraler Energiedienstleistungen in Politik und Öffentlichkeitunterstützt der VfW Interessenten mit Praxishilfen und Schulungen und engagiert sich, damit die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

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