Die Corona-Pandemie hat die Wirtschaft und Gesellschaft weltweit vor enorme Herausforderungen gestellt. Dies war in großem Maße auch in der überwiegend mittelständisch geprägten deutschen Transport- und Logistikwirtschaft zu spüren. Um die z.T. heftigen Folgen der Krise abzufedern und die Existenz der Unternehmen auch über die Krise hinaus zu sichern, regen die Verbände AMÖ, BGL und BWVL die nachfolgenden Maßnahmen für ein Konjunkturpaket an:

STEUERN und ABGABEN

– Absenkung der Kfz-Steuer / Schaffung der EU-rechtlichen Voraussetzungen hierfür rückwirkend ab März 2020, da Fahrzeuge durch z.T. 100%-igen Auftragseinbruch vielfach nicht eingesetzt werden konnten
–  Gewerbediesel / Energiesteuererstattung
–  Sonderabschreibungen / Wahlrecht degressive Abschreibung, z.B. bei der Fahrzeuganschaffung
–  Absenkung der Gewerbesteuer mit Unterstützung des Bundes
–  Absenkung der Mehrwertsteuer
–  Erhöhung des Steuerfreibetrages für Arbeitnehmer für 2020 und 2021 um 3.000 ?

FÖRDERUNG

–  Höhere Förderung zur Anschaffung emissionsarmer Nutzfahrzeuge für Straßengüterverkehrsunternehmen (in Ergänzung zum EEN-Programm) durch 100%-igen Mehrkostenkostenausgleich ggü. Verbrennungsmotor mit neuester Schadstoffklasse (Euro VI – Diesel)
–  Höhere Zuschüsse zur Fahrzeugumrüstung mit Bezug Verkehrssicherheit und Umwelt – Sonderprogramm unabhängig von De-Minimis für:
Abbiegeassistenten für alle Lkw-Klassen,
Umrüstung von Diesel-Lkw auf alternative Antriebe,
elektrische Antriebsachse für Auflieger / Rekuperation,
aerodynamische Anbauten,
energieeffiziente Reifen / Winterreifen,
Reifendruckkontrollsysteme, etc.

–  Neues Förderprogramm Fahrergewinnung – alles für einen guten Arbeitsplatz:
Umbau Fahrerhaus für mehr Komfort,
Verbesserung der Ausstattung für guten und sicheren Fahrerarbeitsplatz,
Standklimaanlagen, etc.
–  Förderung Digitalisierung in Unternehmen (Hard- und Software auch für Home-Office) und Fahrzeugen inkl. Qualifikationsmaßnahmen
–  Fortführung / Aufstockung des BAFA-Programms "Förderung unternehmerischen Know-hows" zur schnellen und unbürokratischen Förderung der Unternehmensberatung
–  Sonderförderprogramm für KV-Equipment i.v.m. Erhöhung der zGM für Sattelzugkombinationen mit kranbaren Aufliegern um grds. 1t
–  Zinslose Kredite bzw. zinsverbilligte Kredite unabhängig von einem Liquiditätsengpass durch Corona auch für 2021
–  Erhöhung Mautharmonisierungsmittel und Übertragung nicht abgerufener Mittel ins Jahr 2021
–  Förderung Betriebshofkonzept Parkplatzbereitstellung (Förderung von privaten Betreibern, um auf Betriebshöfen Lkw-Stellplätze zu schaffen)
–  Förderung von Gas-/ E-Tankstellen auf dem Betriebsgelände

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V.

Über den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 7919-0
Telefax: +49 (69) 7919-227
http://www.bgl-ev.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel