Türfeststellanlagen sorgen dafür, dass Brandschutztüren offengehalten werden, bei einem Brand jedoch sicher schließen. Dafür müssen mehrere Komponenten wie der Brandmelder, Taster zum manuellen Schließen, die Türfeststelleinrichtung und die (ausfallsichere) Energieversorgung zuverlässig aufeinander abgestimmt werden.

Da sensible Bereiche geschützt werden, sind die Anforderungen hoch – an die technischen Systeme, Errichter, Instandhalter und Betreiber. In ihrer neuesten Schulung vermitteln die branchenerfahrenen Dozenten der UDS Beratung die benötigte Sachkunde zur Instandhaltung von Feststellanlagen an Brandschutztüren und -toren nach DIN 14677.

Geprüfte Fachkraft für Feststellanlagen nach der DIN 14677-2:2018-08 gefordert

Die Normen DIN 14677 Teile 1 und 2 beschreiben einheitliche Instandhaltungsmaßnahmen von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen.

Die Fachkraft für Feststellanlagen muss über einen Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen verfügen, wie er durch eine schriftliche Prüfung erlangt wird. Der zur Prüfung verwendete Aufgaben- und Fragenkatalog muss von fachlich kompetenter Stelle bestätigt sein. 

Bei Feststellanlagen sind dokumentierte Abnahmeprüfungen bauaufsichtlich vorgeschrieben bzw. in den entsprechenden Anwendbarkeitsnachweisen festgelegt.

Feststellanlagen sicher durch eine geprüfte Fachkraft nach DIN 14677 warten

Feststellanlagen gehören zur technischen Gebäudeausrüstung und sind Teil des Brandschutzkonzeptes für das jeweilige Gebäude. Die DIN 14677 fordert für Personen, die Feststellanlagen prüfen und warten einen Kompetenznachweis. Dieser Nachweis ist auf fünf Jahre begrenzt und muss regelmäßig erneuert werden.

In der eintägigen UDS-Schulung zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 werden die Teilnehmer mit dem Aufbau, der Funktion, der Wirkung und Instandhaltung von Feststellanlagen vertraut gemacht und in allen relevanten technischen, praktischen und rechtlichen Aspekten geschult. Das vermittelte Know-how ist hersteller- und produktneutral und befindet sich immer auf dem aktuellsten Stand.

Die Teilnahmebescheinigung der UDS Beratung GmbH gilt als anerkannter Nachweis der geforderten Auffrischungsschulung.

Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Schulungsnachweis und nach erfolgreicher Prüfung außerdem ein Zertifikat als Kompetenznachweis. Voraussetzungen für die Seminarteilnahme sind eine elektrotechnische Ausbildung bzw. der Nachweis über 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich sowie Kenntnisse über die Anforderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüsse.

Die nächste Schulung zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 findet am 7. Oktober 2019 in Fulda statt.

Weitere Informationen unter https://www.uds-beratung.de/fsa-fachkraft-sachkunde-feststellanlagen-din-14677/ und https://www.uds-beratung.de/tl_files/pdf/Flyer%20UDS-Schulungen/20190118_Schulungsinfo_FSA_Feststellanlagen-Sachkunde_r.pdf

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