Seit 10 Jahren verliert die betriebliche Altersversorgung kontinuierlich an Dynamik. Diese Entwicklung sollte durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ab 2018 nicht einfach nur entschärft werden. Die Initiatoren des Gesetzes wollten nicht weniger, als eine neue Aufbruchstimmung bei Arbeitgebern erzeugen. Nach nunmehr einem Jahr seit Inkrafttreten des BRSG ernüchtert die erste Bilanz. Und weist damit in eine ganz andere Richtung als ursprünglich erhofft: Denn in der betrieblichen Praxis hat das BRSG für die meisten Arbeitgeber eine hohe Unsicherheit gebracht. Viele Unternehmen müssen mit unnötigen Mehrbelastungen durch die Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) rechnen.

Grund für die Mehrbelastungen ist eine gesetzliche Unschärfe im Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die künftigen Pflichtzuschüsse durch das Unternehmen fallen ohne Anpassung der aktuellen Entgeltumwandlungsvereinbarungen zusätzlich zu bereits freiwillig gezahlten Förderungen an. Eine Möglichkeit zur Anrechnung ist bislang im Gesetz nicht erkennbar und wird heiß diskutiert. Viele Unternehmen sind daher in Warteposition gegangen. Und verschenken damit wertvolles Potential.

Nach aktuellem Stand können Unternehmen einen bislang freiwilligen Zuschuss nicht auf den künftigen BRSG-Pflichtzuschuss anrechnen – unabhängig davon, ob pauschal 15 Prozent gezahlt werden oder ein reduzierter Zuschuss. Die Folge ist eine drohende und unnötige Doppelbezuschussung. „Betriebe, die bereits freiwillig einen Zuschuss zahlen, sollten ihre Zusagen prüfen“, sagt Joachim Bangert, auxilion-Gründer. Auf der sicheren Seite sind Arbeitgeber, die bereits interne Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung nutzen. Hier greift das BRSG nicht, es herrscht Vertragsfreiheit für freiwillige Arbeitgeberzuschüsse. Für Maßnahmen ab 2019 besteht die Gefahr, dass eine Veränderung bei den Verträgen als ein Neuabschluss gewertet wird. „Dann könnte das Zögern des Arbeitgebers teuer werden, und ab 2022 bestehen kaum Vermeidungsmöglichkeiten mehr für unnötige Doppelzuschüsse“, so Bangert.

Enormer bAV-Beratungsbedarf durch BRSG: Zeit für eine zweite Meinung!

Es liegt allerdings auch eine echte Chance in der gegenwärtigen Situation: Unternehmen, die jetzt ihre Hausaufgaben machen, können das leidige Thema bAV schon heute zukunftssicher und unternehmensindividuell mit bewährten Systemen lösen. Damit nutzen sie die Gelegenheit, die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter auch ohne zusätzliche Zuschüsse nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig profitiert die Arbeitgebermarke von einer Betriebsrente, die in punkto garantierter Rendite, Transparenz und Flexibilität jedes Versicherungsprodukt schlägt.
Betroffene Unternehmen sollten deshalb versuchen, auch Wege abseits der üblichen Finanzprodukte zu überprüfen. Die Bestimmungen des BRSG sorgen ohnehin für einen massiven Beratungsbedarf bei den Arbeitgebern.

Das Beratungshaus auxilion stellt mittlerweile interessierten Unternehmen kostenfrei einen BRSG-Checkup zur Verfügung. „Die Beratungslücke ist enorm. Es wäre betriebswirtschaftlich fatal für Unternehmen, wenn sie beim Thema BRSG anfangen, auf Lösungen der Finanzindustrie zu warten“, sagt Joachim Bangert von auxilion.

Über die auxilion AG

auxilion ist ein eigentümergeführtes Beratungshaus, das im Jahr 2000 in Heppenheim gegründet wurde. Als einziges Unternehmen deutschlandweit bietet es größeren mittelständischen Unternehmen die Verbindung eines unabhängigen Altersvorsorgesystems für eine firmeneigene Betriebsrente mit einer umfassenden, dauerhaften Betreuung. Dabei verkauft auxilion keine externen Produkte, sondern hat ein eigenes bAV-System entwickelt. Derzeit verwaltet das Beratungshaus eine Versorgungssumme in Höhe von über 800 Millionen Euro. Mehr als 250 Unternehmen und rund 20.000 Arbeitnehmer partizipieren inzwischen an dem erfolgreichen System. Von Jahr zu Jahr werden es mehr..

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