NORDIC GOLD CORP. (TSX-V: NOR) ("Nordic" oder das "Unternehmen" – http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298724) gab heute bekannt, dass das Unternehmen aufgrund einer technischen Anforderung des Handelsregisters in der Provinz Alberta am 10. Dezember 2018 eine Änderungssatzung einreichen wird, um eine geringfügige Namensänderung von "Nordic Gold Corp." in "Nordic Gold Inc." zu bewirken.

Das Unternehmen erwartet, dass seine Stammaktien nach der Marktöffnung am 10. Dezember 2018 unter dem neuen Namen an der TSX Venture Exchange gehandelt werden.

Es wird keine Änderung des Handelssymbols oder der CUSIP-Nummer der Gesellschaft geben, und es findet keine Konsolidierung oder Änderung des Aktienkapitals der Gesellschaft statt. Die Aktionäre sind nicht verpflichtet, ihre bestehenden Aktienurkunden in neue Aktien mit dem neuen Firmennamen umzutauschen, und elektronisch gehaltene Aktien werden automatisch gebucht.

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Über das Unternehmen

Nordic Gold Corp. ist ein junges Bergbauunternehmen mit einer produktionsnahen Goldmine in Finnland.   Die Goldmine Laiva ist vollständig gebaut, vollständig zugelassen und finanziert die Produktion über ein Gold-Forward-Sales-Abkommen.

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert ist) übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Mitteilung.

Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Benutzer von zukunftsgerichteten Aussagen werden darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Erwartungen, Meinungen, Prognosen, Prognosen, Prognosen und andere ähnliche Aussagen über erwartete zukünftige Ereignisse, Bedingungen oder Ergebnisse, die keine historischen Fakten sind. In bestimmten Fällen können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von Wörtern wie "Pläne", "erwarten" oder "nicht erwarten", "wird erwartet", "Budget", "geplant", "Schätzungen", "Prognosen", "beabsichtigen", "antizipieren" oder "nicht antizipieren" oder "glauben" oder durch Variationen solcher Wörter und Phrasen oder Aussagen identifiziert werden, die bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse "können", "könnten", "würden", "könnten" oder "werden", "werden", "eintreten" oder "erreicht". Obwohl das Unternehmen diese zukunftsgerichteten Aussagen auf seinen Erwartungen über zukünftige Ereignisse zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Aussagen basiert, stellen die Aussagen keine Garantie für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens dar. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen geäußerten Erwartungen angemessen sind, kann es keine Garantie dafür geben, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen.

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