TerraX Minerals Inc. (TSX-V: TXR, Frankfurt: TX0, OTC Pink: TRXXF – https://www.youtube.com/watch?v=eOxsJLlBowM&t=15s&list=PLBpDlKjdv3yoX1N3x4RmnEyhecw5EVhv9&index=2) freut sich bekannt zu geben, dass es seinen Landbesitz beim zu 100 Prozent unternehmenseigenen Projekt Yellowknife City Gold („YCG“) durch das Abstecken von zusätzlichen 337,5 Quadratkilometern an Land unmittelbar nördlich seines aktuellen Konzessionsgebiets erweitert hat. Diese zusätzlichen 47 Schürfrechte wurden anhand umfassender Feldexplorationen abgesteckt, die im Sommer und Herbst 2017 bei YCG durchgeführt wurden, und erweitern unseren gesamten Landbesitz neben der Stadt Yellowknife auf 771,6 Quadratkilometer mit einer Streichenlänge von etwa 70 Kilometern. Die Karte, auf der das neu erworbene Land zu sehen ist, finden Sie hier

Joseph Campbell, CEO von TerraX, sagte: „Ich bin der Auffassung, dass dieser Landbesitz ein Goldpotenzial aufweist, das sich mit keinem anderen Junior-Bergbauunternehmen in Kanada vergleichen lässt. Unsere Explorationen 2017 sowie die Zusammenstellung regionaler geologischer Daten der geologischen Provinz Slave bestätigen, dass sich die tiefe krustale Struktur (der „Main Break“) im Goldgebiet Yellowknife nördlich unserer Northbelt-Schürfrechte erstreckt. Die Konsolidierung der vielversprechendsten 70 Kilometer an goldhaltiger Streichenlänge in diesem Gürtel stärkt die dominante Kontrolle dieses großen Goldgebiets durch TerraX. TerraX wird das gesamte Landpaket im Rahmen zukünftiger Programme weiterhin intensiv erkunden.“

Joseph Campbell, Chief Executive Officer von TerraX, hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects den fachlichen Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt.

Über das Projekt Yellowknife City Gold

Das Goldprojekt Yellowknife City Gold („YCG“) umfasst 440 km² an zusammenhängenden Landflächen, die sich unmittelbar nördlich, südlich und östlich der Stadt Yellowknife in den kanadischen Nordwest-Territorien erstrecken. Dank einer Reihe von Akquisitionen kontrolliert TerraX eines der sechs großen hochgradigen Goldcamps Kanadas. In nur 10 Kilometer Entfernung von der Stadt Yellowknife befindet sich YCG in der Nähe wichtiger Infrastruktureinrichtungen (ganzjährig befahrbare Straßen, Flugtransportunternehmen, Dienstleister, ein Wasserkraftwerk sowie gewerbliche Fachbetriebe).

YCG befindet sich im produktiven Grünsteingürtel Yellowknife und erstreckt sich über eine Streichlänge von 45 km entlang der wichtigsten mineralisierten Bruchzone der Goldbergbauregion Yellowknife, einschließlich der südlichen und nördlichen Ausläufer des Scherungssystems, das die hochgradigen Goldminen Con und Giant beherbergt. Das Projektgebiet enthält zahlreiche Scherungszonen, die bekanntlich Ausgangspunkte für Goldlagerstätten der Goldbergbauregion Yellowknife darstellen. Hier wurden Jahr unzählige Goldvorkommen entdeckt und zuletzt Bohrungen mit hochgradigen Ergebnissen erzielt, die dem Projektgelände Potenzial für eine Goldbergbauregion von Weltformat bescheinigen. 

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen, die mit bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten sowie anderen Faktoren behaftet sind, welche dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse erheblich von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Wichtige Faktoren – wie z.B. die Verfügbarkeit von Finanzmitteln, die Ergebnisse von Finanzierungstransaktionen, der Abschluss des Due-Diligence-Verfahrens und die Ergebnisse der Explorationsaktivitäten – die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen des Unternehmens abweichen, sind in den Unterlagen des Unternehmens angeführt, die in regelmäßigen Abständen bei SEDAR eingereicht werden (siehe www.sedar.com). Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da diese lediglich unter Bezugnahme auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Pressemeldung getätigt wurden. Das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

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