Spektakuläre Fälle von Managerhaftung lenken die öffentliche Aufmerksamkeit immer wieder auch auf die Haftung von Mitgliedern des Aufsichtsrats. Durch die gesetzlich geforderte Professionalisierung und Verantwortung der Aufsichtsräte nimmt die Rechtsprechung die handelnden Personen zudem vermehrt in die Pflicht. Insgesamt steigt das Risiko – auch in nicht börsennotierten Gesellschaften – für vermeintliche Pflichtverletzungen tatsächlich in Haftung genommen zu werden.

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Der Aufsichtsrat: Rechte – Pflichten – Haftung
23. Oktober 2017 in München >> anmelden
27. Februar 2018 in Frankfurt/M. >> anmelden
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Der Aufsichtsrat: Überwachungsaufgaben in der Praxis
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