Wie gestalten Unternehmen ihr Datenschutzmanagement bereits mit Blick auf die ab Mai 2018 in der EU geltende Datenschutz-Grundverordnung rechtssicher? Welche Anforderungen stellen die Aufsichtsbe-hörden an den Datenschutz? Was bedeutet "Stand der Technik"? Worauf ist bei Datenschutz-Auditierungen zu achten? Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD) geben im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 07.11.2017 in Berlin praktische Anleitung.

Am 07.11.2017 veranstalten TeleTrusT und BvD in Berlin den mit Fachexperten besetzten IT-Sicherheitsrechtstag. Im Fokus stehen die Möglichkeiten der erfolgreichen Umsetzung gesetzlicher IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderun-gen in der Unternehmens- und Behördenpraxis.

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und den nachfolgenden Rechtsverordnungen, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz haben die Gesetz- und Verordnungsgeber auf nationaler und europäischer Ebene wichtige regulatorische Vorgaben gesetzt. Unternehmen und Behörden sind aufgefordert, in kurzer Zeit Ihre Strukturen sowie die technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zu überprüfen und unter Berücksichtigung des Standes der Technik anzupassen.

"In der DSGVO und dem IT-Sicherheitsgesetz geht es um die Berücksichtigung des Standes der Technik. TeleTrusT zeigt, wie damit umzugehen ist.“ erklärt RA Karsten U. Bartels LL.M., TeleTrusT-Vorstandsmitglied.

Referenten aus der juristischen, betrieblichen, aufsichtsbehördlichen und gutachterlichen Praxis werden die praxisrele-vanten Herausforderungen der datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsgesetzlichen Pflichten erörtern und ihre Lö-sungs- und Umsetzungsmöglichkeiten beleuchten und diskutieren. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen und Institutionen jeglicher Größe, die einen Überblick über die neuen Regelungen erhalten möchten.

Aus dem Programm:

RAin Mareike Gehrmann, Taylor Wessing
"Herausforderung EU-Datenschutz-Grundverordnung – Ein Bericht aus der Praxis"

Thomas Spaeing, BvD-Vorsitzender
"Der betriebliche Datenschutzbeauftragte in der DSGVO"

Dr. Philipp Stroh, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
"Wenn die Aufsichtsbehörde klingelt: Wie läuft eine Prüfung ab?"

RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2 Rechtsanwälte
"Implementierung gesetzlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen nach DSGVO und IT-Sicherheitsgesetz"

Tomasz Lawicki, AC Schwerhoff, Leiter TeleTrusT-AK "Stand der Technik"
"Maßnahmenermittlung nach dem Stand der Technik"

Thomas Dorstewitz, Stadtwerke Hannover
"DSGVO – Vorgehensweise zur Umsetzung am Praxisbeispiel enercity (Stadtwerke Hannover AG)"

Jörg Schlißke, Tobias Mielke, TÜV Informationstechnik
"Datenschutz-Auditierung"

Moderation: Werner Wüpper, WMC

Programm und Anmeldung: https://www.teletrust.de/…

Über Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)

TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte Partnerorganisationen umfasst. Durch die breit gefächerte Mitgliederschaft und die Partnerorganisationen verkörpert TeleTrusT den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa. TeleTrusT bietet Foren für Experten, organisiert Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen und äußert sich zu aktuellen Fragen der IT-Sicherheit. TeleTrusT ist Träger der "TeleTrusT European Bridge CA" (EBCA; PKI-Vertrauensverbund), der Expertenzertifikate "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) und "TeleTrusT Professional for Secure Software Engineering" (T.P.S.S.E.) sowie des Vertrauenszeichens "IT Security made in Germany". TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin.

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