Rechnungen offen zu haben ist ein kaufmännischer Normalzustand. Die Leistung ist erbracht, die Rechnung draußen, auf die Gegenleistung wird gewartet. Irgendwann wird sie schon auf dem Konto eingehen. Diese vorausgesetzte und höchst fahrlässige Selbstverständlichkeit verführt viele Unternehmen dazu, die Fälligkeiten ihrer gestellten Rechnungen nicht allzu genau im Auge zu behalten. Und wenn ein Kunde diese verstreichen lässt, wird im Sinne der Kundenorientierung und aus Unwille über die Ablenkung vom Kerngeschäft gerne mal ein Auge zugedrückt. Schließlich ist Vergesslichkeit nur menschlich.

Nur verschusselt? Weit gefehlt!

Wie neueste Statistiken zeigen, bleiben Rechnungen in den wenigsten Fällen aus reiner Vergesslichkeit offen. Dahinter stehen meist handfeste Gründe, wie Kay Uwe Berg vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) feststellt: „Hauptgrund, warum Verbraucher Rechnungen nicht bezahlen, ist Überschuldung. Diese Erfahrung machen 4 von 5 Inkassounternehmen. Gut 40 % nennen Arbeitslosigkeit als Grund. Dagegen berichtet uns gerade einmal jedes fünfte BDIU-Mitglied, dass Schuldner das Bezahlen ihrer Rechnungen einfach nur vergessen haben.”

Hinzu kommt eine weitere, alarmierende Zahl: 54 % der BDIU-Inkassounternehmen berichten laut Kay Uwe Berg in einer aktuellen Umfrage, dass private Schuldner Rechnungen absichtlich nicht oder zu spät bezahlen. Das Kalkül dahinter ist ganz einfach: Offene Rechnungen und ein womöglich langer Mahnprozess sind Teil des Cash Managements zur Steuerung der eigenen Liquidität. Der Rechnungssteller wird zum unfreiwilligen und kostenlosen Kreditgeber.

Konsequenz? Konsequent sein!

Wie die Zahlen belegen, ist gutmütiges Abwarten in den wenigsten Fällen sinnvoll. Im Grunde ist es nie sinnvoll. Bleiben mehrere Rechnungen dauerhaft offen, können Liquiditätsprobleme entstehen. Kundenorientierung und freundliches Entgegenkommen müssen da enden, wo der Schaden des eigenen Unternehmens beginnt. Daher ist es unerlässlich, Fälligkeiten genau zu überwachen und im gegebenen Fall unmittelbar den notwendigen Mahnprozess anzustoßen. Dies bedeutet einen beachtlichen Mehraufwand, der vom eigentlichen Kerngeschäft ablenkt. Doch er ist unumgänglich und lässt sich beispielsweise durch den gezielten Einsatz moderner Softwarelösungen auf ein Minimum reduzieren.
 
 
 

Über die Bilendo GmbH

Die Bilendo GmbH wurde im April 2015 von den Gründern Markus Haggenmiller, Jakob Beyer und Florian Kappert mit Sitz in München gegründet. Die drei Gründer und Geschäftsführer vertreten das Unternehmen im operativen Geschäft von Beginn an. Bilendo ist der erste B2B SaaS Anbieter zur Optimierung der Liquidität von Unternehmen und Automatisierung des gesamten Mahnwesens. Der Self-Onboarding Service unter www.bilendo.de ist für alle Unternehmen sofort und ohne technische Einrichtung nutzbar. Bilendo hilft allen Nutzern bei der Optimierung des gesamten Debitoren-Managements und der Verwaltung der offenen Posten. Der Dienst setzt unmittelbar nach Rechnungsstellung an, importiert via Schnittstelle oder Belegerkennung alle erforderlichen Daten, gleicht eingehende Zahlungen der Geschäftskonten automatisch mit ausgehenden Rechnungen ab, verschickt die gewünschten Dokumente wie Erinnerungen und Mahnungen per E-Mail sowie per Post und informiert mit nützlichen Reports über den Stand der Dinge: Auf Wunsch geschieht das alles vollautomatisch. Mehr Informationen unter www.bilendo.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bilendo GmbH
Sendlinger Straße 27
80331 München
Telefon: +49 (89) 24413210-0
Telefax: +49 (89) 24413210-99
http://www.bilendo.de

Ansprechpartner:
Florian Kappert
Co-Founder / Geschäftsführer
Telefon: +49 (89) 24413210-0
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.