Die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren erreicht den Unterschwellenbereich. Rund ein Jahr nach Inkrafttreten des neu gefassten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der neuen Vergabeverordnung wurde am 07.02.2017 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie wird ab ihrem Inkrafttreten die tägliche Vergabepraxis bei der Beschaffung von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb des Schwellenwertes bestimmen.

Ab wann gilt die UvgO in Bund und Ländern? Wer muss die UVgO anwenden? Und welche inhaltlichen Änderungen bringt die UVgO für die Durchführung von Vergabeverfahren?

„Kenne ich das neue GWB und die neue VgV, kenne ich auch die UVgO“ – oder steckt der Teufel nicht auch diesmal wieder im Detail? Laut Bundeswirtschaftsministerium folgt die UVgO strukturell der neuen VgV, sodass öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sich bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen „an einer ähnlichen Regelungsstruktur orientieren können und teils auch inhaltlich ähnliche Regeln beachten müssen“. Aber ähnlich ist eben nicht gleich. Und so gilt es auszuloten, was die UVgO parallel und was abweichend zum Oberschwellenvergaberecht regelt.

Was Auftraggeber und Bieter zu beachten haben, zeigen wir in unserem Seminar "Die 20 wichtigsten Änderungen im Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte nach der UVgO".

Dr. Ute Jasper, Leiterin des Dezernats Öffentlicher Sektor und Vergabe der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK und Kirstin van de Sande, Rechtsanwältin im Dezernat Öffentlicher Sektor und Vergabe der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK werden Ihnen die neue UVgO anhand der 20 wichtigsten Änderungen vorstellen und interaktiv mit den Teilnehmern diskutieren.

 

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