Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Am 04.11.2015 beschloss das Bundeskabinett das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Kernstück des Gesetzes ist das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), welches September 2016 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Messstellenbetreiber zur Ausstattung und zum Betrieb moderner Messeinrichtungen sowie intelligenter Messsysteme. Von der gesetzlichen Regelung sind alle Stromkunden sowie Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung betroffen.

Politische Rahmenbedingungen und Rollout
Das Rollout von Smart Metern beginnt 2017. Frühestens jedoch, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten. Die Entscheidung darüber trifft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (§30).

Bis 2032 müssen in Deutschland alle Stromkunden eines der beiden Messgeräte erhalten. Wer welches Gerät erhält, hängt vom jeweiligen Jahresstromverbrauch ab. Der Einbau der neuen Geräte erfolgt auf Verbraucher- bzw. Erzeugerseite ab 2017 gestaffelt. Von 2017 bis ca. 2024 werden Letztverbraucher, die mehr als 10.000kWh verbrauchen mit intelligenten Messsysteme ausgestattet. Auf der Erzeugerseite gilt die Einbaupflicht für Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW.

Ab 2020 erhalten dann alle Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden intelligente Messsysteme. Für Letztverbraucher unter 6.000kWh sowie für Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung bis 7 kW besteht keine Einbaupflicht (§29). Ihnen werden moderne Messeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Da Haushalts-kunden im Durchschnitt ca. 3.500 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, erhält die Mehrheit der deutschen Bevölkerung folglich moderne Messeinrichtungen.

Folgen des Rollouts
Mit dem Austausch der alten Ferraris-Zähler durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme erhalten sogenannte Smart Meter Einzug in unser Leben. Das Rollout der Smart Meter bringt gleichermaßen Vorteile und Nachteile mit sich. So ergeben sich beispielsweise für die Energieversorgung neue Geschäftsfelder. Datenschutz und Datensicherheit sind hingegen noch Themen, welche auf der Seite der Letztverbraucher noch zu großer Verunsicherung führen.

Moderne Messeinrichtungen
Eine moderne Messeinrichtung ist die digitale Weiterentwicklung der analogen Ferraris-Zähler. Neben der elektronischen Messung des tatsächlichen Energieverbrauchs, können dem Kunden auch seine Energieverbräuche der letzten 2 Jahre auf tages- wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte digital über eine Displayanzeige bereitgestellt und visualisiert werden. Kunden, die zukünftig mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet werden, müssen sich auf keine großen Veränderungen einstellen. Ihr Stromverbrauch wird nach wie vor einmal pro Jahr abgelesen. Der Vorteil besteht darin, dass das Ablesen bequem aus der Ferne erfolgen kann.

Intelligente Messsysteme
Intelligente Messsysteme sind moderne Messeinrichtungen mit einem zusätzlichen Kommunikationsbaustein, dem Smart-Meter-Gateway. Ziel der Messwertübermittlung ist ein sternenförmiges Kommunikationsmodell, bei dem ausgehend vom Smart-Meter-Gateway Administrator, Kundendaten an autorisierte externe Marktteilnehmer übertragen werden.

Bis dieses Zielmodell stufenweise eingeführt ist, werden die Messwerte kettenförmig im Rahmen des Interimsmodells übermittelt. Dabei überträgt der Messstellenbetreiber die vom Smart Meter Gateway bereitgestellten Messwerte zunächst an den Netzbetreiber, welcher diese schließlich an den Lieferanten übermittelt. Die Übertragung der Daten erfolgt in beiden Modellen verschlüsselt über eine sichere WAN-Verbindung. Die Verbrauchsdaten können über verschiedene digitale Endgeräte bereitgestellt werden.

Smart-Meter-Gateway – Das Kommunikationsnetz nach außen
Die moderne Messeinrichtung misst den Stromverbrauch. Das Smart-Meter-Gateway ist das zentrale Kommunikationsnetz nach außen. Es erfasst, verarbeitet, verschlüsselt und übermittelt die Daten je nach Berechtigung an die unterschiedlichen Marktteilnehmer. Es ist ein kleines Modem, welches auf die moderne Messeinrichtung aufgesetzt wird. Beide Geräte zusammen bilden das intelligente Messsystem. Der Messstellenbetreiber ist auch der der Smart-Meter-Gateway-Administrator.

Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Bis 2032 muss die Ausstattung von modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern zu 95 Prozent abgeschlossen sein (§29).

Der Smart Meter Gateway Administrator hat bei der Ausstattung von Messstellen mit Messsystemen die Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität sicherzustellen. Das bedeutet unter anderem, dass die Übertragung und der Empfang der Messwerte von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezählern oder sonstigen Daten, über sichere und leistungsfähige Fernkommunikationstechnik und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen.

Weiterhin wird garantiert, dass die im Zähler gespeicherten Stromverbrauchswerte nicht an Dritte weitergegeben werden (§21).

Vorteile des Rollouts
Der Rollout von Smart Metern bringt große Vorteile mit sich. Durch den Einsatz der neuen Messgeräte ist es möglich, dem Nutzer seinen Energieverbrauch transparent darzustellen, wodurch das Verbrauchsverhalten besser kontrolliert und optimiert werden kann.

Anlagenbetreiber können zudem ihren Energieverbrauch, Energieerzeugung sowie Energiespeicherung besser lenken. Die Zählerstände müssen nicht mehr vor Ort beim Kunden abgelesen und dokumentiert werden. Künftig erfolgt die Ablesung aus der Ferne. Die erfassten Daten werden automatisch an den Energieversorger übermittelt. Weiterhin werden Verbrauchsabrechnungen nicht mehr geschätzt, sondern erfolgen auf Basis der tatsächlichen Zählerstände.

Nachteile des Rollouts
Mit dem Angebot variabler Stromtarife sollen Verbraucher zukünftig profitieren. Allerdings kommen mit dem Rollout von Smart Metern zusätzliche Kosten auf die Verbraucher zu. Der Einbau und die Pflege von intelligenten Messsystemen werden durch festgesetzte Preisobergrenzen geregelt. Diese variieren je nach Verbrauch zwischen 100,00€ und 200,00€ brutto pro Jahr (§31).

Für Haushaltskunden hat der Gesetzgeber eine Preis-obergrenze von maximal 20 Euro pro Jahr festgelegt. Es ist noch nicht klar, ob der Vorteil variabler Tarifierungen die zusätzlichen Kosten kompensiert. Neben den Zusatzkosten besteht ein weiterer Nachteil des Rollouts darin, dass viele Endkunden dem Thema Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit noch skeptisch gegenüberstehen.

Neue Geschäftsfelder für Energieversorger durch neue Energiedienstleistungen
Durch das neue Messstellenbetriebsgesetz ergeben sich für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen auch neue Geschäftsfelder. So können sie ihren Kunden, je nach Verbrauchsverhalten, individuelle Tarifierungen anbieten und Verbrauchsabrechnungen auf Basis der Zählerstände anbieten. Durch das Bereitstellen neuer Angebote und Energiedienstleistungen erhöhen sie ihre Chancen, Kunden langfristig zu binden. Weiterhin werden infolge der Zählerfernauslesungen Kosten eingespart.

Herausforderungen
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen stehen aufgrund ihrer Unternehmensgröße vor der Herausforderung, die regulatorischen Vorgaben des Gesetzgebers aus eigener Kraft erfolgreich umzusetzen. Mit dem Start des Rollouts müssen innerhalb von 3 Jahren 10 % der Verbraucher, welche zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet wurden, mit einem intelligenten Messsystem oder einer modernen Messeinrichtung ausgestattet sein. Kann der grundzuständige Messstellenbetreiber seine Pflicht nicht erfüllen, droht ihm der Verlust seiner Grundzuständigkeit (§45).

Messstellenportal für Messstellenbetreiber: Trilith Synergy PS-M
Mit dem Messstellenportal Trilith® Synergy PS-M stellen Messstellenbetreiber ihren Kunden Energiedienstleistungen, wie Stammdaten- und Lastgangansicht zur Messstelle und zum Zähler sowie Messstellen- und Zeitvergleiche bereit. Darüber hinaus können die Energieverbrauchsdaten für Strom, Gas und andere Medien sowie Untermessungen und andere KPI’s visualisiert werden. (nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN 16247-1).

Über die BI Business Intelligence GmbH

Die BI Business Intelligence GmbH (BI) ist ein IT-Beratungs- und Softwareentwicklungshaus mit Branchenfokus auf die Energiewirtschaft. Innerhalb der beiden Geschäftsbereiche Business Intelligence und Portallösungen realisiert BI anspruchsvolle IT-Projekte für große und mittelständische Unternehmen.

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