Bei der Gesenkschmiede Karl Groll GmbH & Co. KG stehen die Zeichen wieder in Richtung Zukunft. Das Amtsgericht Hagen hat das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung des Plettenberger Traditionsunternehmens aufgehoben. Damit kann Karl Groll wieder in den normalen Geschäftsbetrieb übergehen. Während des Verfahrens konnten alle 130 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Laufende und neue Aufträge wurden seit Antragstellung problemlos durchgeführt. Weiterhin wurden nicht nur die operativen Mängel behoben und Altlasten beseitigt, es konnte sogar ein erheblicher Betrag in eine neue Produktionsanlage, die die Kapazitäten deutlich erhöhen und Ende April in den Betrieb gehen wird, investiert werden. Die Mittel dazu wurden aus dem operativen Geschäft und der Liquidität generiert, die im Verfahren entstanden ist. Neukredite waren nicht notwendig.

„Mit heutigem Tag haben wir die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens erfolgreich abgeschlossen und können so die Gesenkschmiede weiter fortführen“, freut sich Geschäftsführer Dr. Jörg Peddinghaus und weiter: „Unsere Anstrengungen haben sich gelohnt. Das verdanke ich dem hohen Engagement meiner Mitarbeiter. Sie haben zusätzliche Aufgaben während der Restrukturierung übernommen und so das Vertrauen unserer Kunden in unsere Leistungsfähigkeit aufrechterhalten.“ Überrascht zeigte sich der Geschäftsführer über die Möglichkeiten, die das Verfahren bietet: „Niemals hätte ich damit gerechnet, dass wir in eine teure aber für die erfolgreiche Fortführung unbedingt notwendige Anlage investieren und gleichzeitig die Bankkredite vollständig zurückzahlen können, und dies, obwohl wir bei Stellung des Antrags auf Eigenverwaltung noch zahlungsunfähig waren.“

Weiterhin habe die optimale Zusammenarbeit mit der Beratung Buchalik Brömmekamp, den Gläubigern, dem Insolvenzgericht in Hagen sowie dem sanierungsorientierten Sachwalter Dr. Markus Wischemeyer, Partner der Kanzlei White & Case, zu einem reibungslosen Verfahrensablauf beigetragen. So hatten die Gläubiger dem Insolvenzplan Mitte März mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Das Gericht bestätigte unmittelbar im Anschluss an die Abstimmung den Plan, der die Entschuldung und die zum Teil schon umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen der Karl Groll aufzeigt. Wesentliche Schwerpunkte der Maßnahmen waren die Reduzierung der Fremdfinanzierung durch Ablösung der Bankkredite, die Stärkung der zweiten Führungsebene sowie die Investition in eine neue vollautomatische Hammerlinie. Mit der Kapazitätserweiterung kann Karl Groll nun deutlich besser die hohen Anforderungen der Automobilkunden erfüllen.

„Durch einen neuen Betriebsleiter und einer Verbesserung der Unternehmensabläufe konnten wir die Lieferqualität deutlich verbessern. Das war keine leichte Aufgabe. Wie auch die Herstellung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens sehr komplex war. Das erforderte eine Ablösung der Bankkredite, verbunden mit einem Teilverzicht der Banken, einen Teilverzicht der Lieferanten und einen Sondertarifvertrag für die Mitarbeiter. Das Verfahren konnten wir nur erfolgreich beenden, weil alle Beteiligten an der Fortführung von Karl Groll intensiv mitgewirkt haben“, erklärt Sanierungsgeschäftsführer Daniel Meintz. Rechtsanwalt Meintz, der von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp kam, wird mit der Aufhebung die Geschäftsführung wieder verlassen.

Damit sich Geschäftsführer Dr. Jörg Peddinghaus während des Eigenverwaltungsverfahrens auf das operative Geschäft und die Neugestaltung der Unternehmensprozesse konzentrieren konnte, hatte Buchalik Brömmekamp die insolvenzrechtlichen Belange sowie die betriebswirtschaftliche und operative Restrukturierung übernommen. Dazu zählten die Abstimmung mit den Banken, Kunden, Lieferanten sowie dem Betriebsrat und die Entwicklung des Sanierungskonzeptes.

Mit der Eigenverwaltung nutzte Karl Groll die neuen Möglichkeiten der Insolvenzrechtsreform, die im März 2012 in Kraft trat. Danach bleibt die Geschäftsführung in einem solchen Verfahren unter Insolvenzschutz weiterhin im Amt und kann selbstständig Sanierungsmaßnahmen entwickeln, die anschließend in einen Insolvenzplan überführt werden. Dem Insolvenzplan, der die Entschuldung und Fortführung des Unternehmens aufzeigt, müssen die Gläubiger zustimmen. Danach muss noch das Amtsgericht dem Plan bestätigen. Die Geschäftsführung steht während des Verfahrens lediglich unter der Aufsicht eines sogenannten Sachwalters. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Partner der Kanzlei White & Case bestellt. Karl Groll hatte im Juni letzten Jahres beim Amtsgericht Hagen einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt.

Über Buchalik Brömmekamp

Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie einer Unternehmensberatung angeboten. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 100 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Buchalik Brömmekamp
Prinzenallee 15
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 828977-200
Telefax: +49 (211) 828977-211
http://www.buchalik-broemmekamp.de

Ansprechpartner:
Markus Haase
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (211) 828977-168
E-Mail: markus.haase@buchalik-broemmekamp.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.