Ab sofort können Auftraggeber im Rahmen der e-flotte® Führerschein-Kontrolle und der UVV für Fahrzeuge alle Servicemodule ganz individuell und nach Bedarf kombinieren und beauftragen.

Das e-flotte® Team ist sicher, dass sich digitale Prozessabläufe und Manufaktur-Leistungen keineswegs ausschließen. „Ganz im Gegenteil. In einer zunehmend anonymisierten und digitalen Welt sollte gerade der persönliche Kontakt gehalten werden und flexibler Service als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit selbstverständlich sein. Jeder Fuhrpark setzt andere Prioritäten, auf die man als umsichtiger Dienstleister eingehen sollte“ erklärt Niels Krüger die e-flotte® Vorreiterrolle für exklusiven Kundenservice.

Deshalb bietet e-flotte® die Führerschein-Kontrolle mit unterschiedlichen Systemlösungen an. Dazu gehören die manuelle Erst-Prüfung der Führerscheine mit Datenerfassung an über 350 Euromaster-Servicecentern und die webbasierte Erst-Prüfung der Dokumente durch geschulte e-flotte®-Sachkundige; dies in Anlehnung an die Bafin-Anforderungen für Ausweise. Des Weiteren können die Prüfungen an bundesweit aufgestellten Terminals inklusive fälschungssicherem Trustrack-Siegel sowie die Identifizierung und Registrierung per e-flotte® App, die damit auch weltweit möglich ist, beauftragt werden. Neben Führerscheinen werden auch Prüfungen von Sonderführerscheinen z. B. für Gabelstapler und ADV-Scheine für Berufskraftfahrer vollumfänglich von der Ersterfassung bis zur Kontrolle sowie Dokumentation angeboten.

Auch im Rahmen der UVV-Leistungsabwicklung tut sich einiges. Das e-flotte® Team organisiert die Durchführung von Unfallverhütungsmaßnahmen bei Fahrzeugen, Fahrzeugzustandskontrollen mit Fahrzeugbildern zur weitergehenden optischen Fahrzeugprüfung mit Feststellung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen. Die über 70 Prüfpunkte werden protokolliert und stehen jederzeit zum Online-Abruf bereit. Auch der Fahrer bleibt auf der sicheren Seite. Um Missverständnisse auszuschließen, wird auch ihm das Prüfprotokoll zur Verfügung gestellt.

Über die TCS Technology Content Services GmbH

Die Technology Content Services GmbH bietet seit mehr als 16 Jahren zeitgemäße Dienstleistungen und Produkte rund um die Themen Mobilität, Sicherheit und Schutz von Fahrzeugen an.

Unter der Marke e-flotte® werden spezielle Lösungen rund um die Verwaltung von Fahrern und Fahrzeugen von TCS entwickelt und gemanagt. Zum e-flotte® Leistungsspektrum zählt zudem eine komfortable Fuhrparkmanagementlösung, die modular in Eigenverwaltung als Cloud-Lösung durch den Auftraggeber oder aber als Full-Service-Lösung genutzt werden kann. Die Software bedient alle relevanten Dokumentations-, Abrechnungs- und Reporting-Funktionen einer modernen Fahrzeugverwaltung und kann individuell an die Bedürfnisse des jeweiligen Nutzers angepasst werden.

TCS ist im Markt mit über 400 Werkstätten, 350 Servicestationen und einem umfassenden Kooperationspartnerverbund hervorragend vernetzt und bietet das umfassendste und innovativste Leistungsspektrum der Branche.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TCS Technology Content Services GmbH
Berkhopstr. 8
30938 Burgwedel
Telefon: +49911230530
http://www.tcs-dienstleistung.de

Ansprechpartner:
Niels Krüger
Geschäftsführer
Telefon: +49 (911) 23053-222
E-Mail: n.krueger@tcs-dienstleistung.de
Thomas Krüger
Geschäftsführer
Telefon: +49 (911) 23053-111
E-Mail: t.krueger@tcs-dienstleistung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel