Die Europäische Kommission verabschiedete im Januar im Rahmen ihrer Digitalen Binnenmarktstrategie ein Papier zum „Aufbau einer europäischen Datenökonomie“. Die Initiative zielt auf die Zukunft der Datenökonomie ab und beschreibt regulatorische Bedingungen zu Datenzugang und -transfer, Datenübertragbarkeit sowie Haftung von nicht-personenbezogenen, maschinengenerierten Daten.

Die Kommission betont, dass es erlaubt sein muss, mit nicht-personenbezogenen, maschinengenerierten Daten zu handeln. Denn so kann das Wachstum innovativer Geschäftsmodelle florieren, Mittelständler und Startups neue Ideen generieren und eine faire Chance im Wettbewerb erhalten. So fordert die Kommission auch eine Abkehr von der Datensparsamkeit. Es sollen beispielsweise alle, den Datenverkehr einschränkenden, nationalen Regelungen, die nicht dem Schutz von persönlichen Daten dienen, in Zukunft abgeschafft werden. Daneben soll bei der Schaffung neuer Regelungen immer das Prinzip des freien Datenverkehrs beachtet werden.

„Die Kommission hat die Probleme erkannt, die auch wir schon angesprochen haben: Der aktuelle Rechtsrahmen beinhaltet keine eindeutige Regelung dazu, von wem und wie maschinengenerierte, nicht-personenbezogene Daten genutzt werden dürfen. Diese Regeln werden aktuell in Verträgen oder AGB zwischen den einzelnen Parteien ausgehandelt. Dabei wird die Seite mit weniger Verhandlungsmacht häufig von der Nutzung der Daten ausgeschlossen.“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) und der europäischen IT-Mittelstandsallianz DIGITAL SME.

Bereits in 2016 hatten der Bundesverband IT-Mittelstand und DIGITAL SME in ihrem Positionspapier klare Regeln gefordert, die die Entstehung eines offenen Markts zur Datennutzung erlauben, in dem Hersteller und Nutzer datenproduzierender Maschinen beide Zugang zur Nutzung der Daten erhalten.

Das Papier der Kommission wird von einem Arbeitspapier begleitet, welches eine verständliche Analyse der ökonomischen und rechtlichen Probleme liefert. Dieses Dokument bezieht sich explizit auf das Positionspapier des BITMi und DIGITAL SME, welches erklärt, warum eine einseitige, über AGB geregelte Datennutzung vermieden werden sollte.

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