Viele Anleger der Infinus-Gruppe sind ratlos. Immer wieder scheitern sie beim Versuch Ansprüche geltend zu machen. Für sie zähle nun, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS), nicht zu verzagen und die richtigen Anspruchsgegner ins Visier zu nehmen.

Scheitern geschädigte Infinus-Anleger vor den Gerichten, hat das meist einen einfachen Grund: Sie versuchen Schadensersatzansprüche gegen Vermittler geltend zu machen. H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de), erklärt: „Diese kommen in der Regel nicht für Ansprüche in Betracht, weil sie unter dem Haftungsdach des Infinus AG Finanzdienstleistungsinstituts standen.“ Sogar der Bundesgerichtshof wies im April 2016 eine derartige Klage ab (Az. III ZR 95/15), Pressemitteilungen zufolge erneut eine Klage im Dezember 2016.

Bliebe zunächst das Haftungsdach selbst für Ansprüche übrig; dieses befindet sich jedoch in Insolvenz. H. Heinze gibt zu bedenken: „Die Investitionen deshalb aber abzuschreiben wäre falsch. Vielmehr sollten Anleger weitere Anspruchsgegner in Erwägung ziehen.“ Die Haftpflichtversicherungen der Infinus AG könnten einen guten Ansatz hierfür bieten. Damit diese die Anleger nicht von vornherein abweisen, sind die richtigen Argumente von Nöten. „Anleger sollten daher professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um die diesbezüglichen Erfolgschancen zu erhöhen“, empfiehlt der DFMS-Geschäftsführer.

Darüber hinaus kommen auch die Unternehmensverantwortlichen als Anspruchsgegner in Betracht. Insbesondere bei einer Verurteilung aufgrund unerlaubter Handlung könnte die Geltendmachung von Ansprüchen von Erfolg gekrönt sein. Auch hier bringt rechtlicher Beistand den entscheidenden Vorteil. Die Vereinsanwälte des DFMS greifen Infinus-Anlegern sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung unter die Arme.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Finanzmarktschutz e.V.
Georgenmauer 1 a
06618 Naumburg
Telefon: +49 (3445) 6773162
Telefax: +49 (3445) 6773163
https://finanzmarktschutz.de/

Ansprechpartner:
Hilmar Heinze
Geschäftsführer
Telefon: +49 (3445) 6773162
Fax: +49 (721) 6773163
E-Mail: info@finanzmarktschutz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel