Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 2. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 15 IN 840/16). Für Betroffene gelte nun, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS), zügig tätig zu werden und zusätzliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Bereits im August 2016 stellte die Erste Oderfelder Insolvenzantrag. Der Geschäftsbetrieb wurde laut Insolvenzverwalter sogar noch viel früher eingestellt. Auszahlungen blieb das Unternehmen schuldig. „Die Eröffnung des regulären Verfahrens kommt daher auch für viele Anleger ganz und gar nicht überraschend“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

Diese beteiligten sich als stille Gesellschafter am Unternehmen. Rund 100 Millionen Euro sollen eingesammelt worden sein. Damit gewährte die Fondsgesellschaft der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete Ende 2015 die Abwicklung dieser an. Eine Überprüfung der Pfandgüter des Pfandhauses hätte jedoch ergeben, dass diese viel weniger wert seien als gedacht. Auch würde die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz gegen Lombardium ermitteln.

Es erscheint unwahrscheinlich, dass im Insolvenzverfahren der Erste Oderfelder alle Forderungen vollständig bedient werden können. Neben einer form- und fristgerechten Anmeldung zum 7. März 2017 ist daher die Prüfung weiterer Ansprüche ratsam. Sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch Berater kommen dafür in Betracht. H. Heinze: „Auch dieser Fall zeigt, wie wichtig die Hilfe von Fachleuten dabei ist. Diese gewährleisten schließlich, dass keine Möglichkeit zum Schadensausgleich unter den Tisch fallen kann.“ Die Vereinsanwälte des DFMS bieten hierfür eine kostenfreie Erstberatung.

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