Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat jetzt seinen Praxisleitfaden "Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen" veröffentlicht. Darin wird gezeigt, wie Raumlufttechnische Anlagen unter den Bedingungen einer Pandemie korrekt betrieben, regelmäßig inspiziert und gewartet werden sollten – unabhängig von allen anlagentechnischen Maßnahmen. Der BTGA-Leitfaden soll sowohl Mitarbeiter des TGA-Anlagenbaus als auch Planer und Betreiber einer RLT-Anlage durch Informationen unterstützen. Er ist als Hilfestellung gedacht und nicht als technische Vorgabe. Der BTGA-Leitfaden "Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen" ist als kostenloses PDF-Dokument unter www.btga.de > Publikationen erhältlich.

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass Raumlufttechnische Anlagen das Infektionsrisiko deutlich senken können: Nach aktuellem Wissensstand sind das Verdünnen der eventuell virenbelasteten Raumluft sowie das Filtern oder der Einsatz von UV-C-Licht geeignete Möglichkeiten, das Risiko einer Virenübertragung durch Aerosole in Innenräumen zu reduzieren. Dabei wird virenbelastete Luft gegen virenfreie Luft ausgetauscht bzw. werden die Viren abgeschieden oder unschädlich gemacht. Nur die richtig angewendete Lüftungstechnik kann für einen kontinuierlichen Luftaustausch und damit für eine Verringerung der Virenlast im Raum sorgen. Sie muss neben dem Infektionsschutz aber auch die Luftqualität des Innenraums und die Energieeffizienz berücksichtigen. Unter den Bedingungen einer Pandemie bedarf es deshalb häufig weitergehender Aktivitäten, die nicht in den standardmäßigen Wartungsverträgen eingeschlossen sind. Einige dieser Aktivitäten sind im Kapitel "Warten und Betreiben" des Leitfadens aufgelistet. Die aufgeführten Handlungsanweisungen wurden nach Praktikabilität und Umsetzbarkeit ausgewählt. Inwieweit die Anweisungen in einem konkreten Anwendungsfall möglich und zweckmäßig sind, hängt von physikalischen, räumlichen und nutzungsbedingten Gegebenheiten ab und bedarf einer sorgfältigen Prüfung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.
Hinter Hoben 149
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 94917-0
Telefax: +49 (228) 94917-17
http://www.btga.de

Ansprechpartner:
Jörn Adler
Telefon: +49 (172) 3929058
E-Mail: adler@btga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel