Zur Initiative der Bundesländer Hessen, Bayern und Baden-Württemberg einer Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrages erklärt Dr. Ralph Wiechers, Mitglied der Hauptgeschäftsführung und Steuerabteilungsleiter des VDMA:

"Der steuerliche Verlustrücktrag ist ein wirkungsvolles und zugleich unkompliziertes und auch missbrauchssicheres Instrument, um die Wirtschaft in dieser schweren Krise zu unterstützen. Die Erweiterung des Rücktrages auf maximal 5 Millionen Euro im Juni dieses Jahres war dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er reicht jedoch noch nicht aus.

Für eine wirkungsvolle Unterstützung aller Betroffenen, also auch des industriellen Mittelstandes, bedarf es neben der Ausweitung des Betrages insbesondere einer Verlängerung des Rücktragungszeitraumes auf bis zu 5 Jahre, wie es bereits in den USA oder Frankreich möglich ist.

Der Vorstoß der Länder Hessen, Bayern und Baden-Württemberg, die mit ihrem Antrag in der heutigen Wirtschaftsministerkonferenz den Grundstein für den weiteren Ausbau des steuerlichen Verlustrücktrages legen wollen, ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Ich kann die anderen Länder nur ausdrücklich ermutigen, sich diesem Vorhaben anzuschließen.“

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