Prof. Gabriel Felbermayr, Präsident des IfW Kiel, kommentiert die aktuellen Beschlüsse der Bundesregierungen und der Länder zu weiteren Einschränkungen angesichts der Corona-Pandemie.

"Der befristete Teil-Lockdown für den Monat November wird zu deutlichen wirtschaftlichen Einbußen für die deutsche Volkswirtschaft führen. Die Schäden werden aber kleiner ausfallen als in den Monaten März und April. Anders als bisher angenommen, wird vermutlich das Wachstum im vierten Quartal 2020 im Vergleich zum dritten Quartal zum Stillstand kommen; ein Rückgang ist möglich, hängt aber davon ab, ob es zu privater Konsumzurückhaltung kommt.

Die ökonomischen Folgen konzentrieren sich, anders als im Frühjahr, vor allem auf die konsumnahen Bereiche. Die Industrie wird wohl weniger stark in Mitleidenschaft gezogen. Schulen und Kitas bleiben offen. Das bedeutet, dass Arbeitskräfte nicht für die Betreuung von Kindern zu Hause bleiben müssen. Auch das wird die wirtschaftlichen Schäden eingrenzen.

Für Restaurants, die Tourismus-, die Kultur- und die Veranstaltungsbranche erfolgt eine Totalabschaltung. Viele Unternehmen sind schon durch die ersten Monate der Pandemie massiv geschwächt. Viele werden nur überleben, wenn ihnen nicht nur durch Kredite, sondern durch den Ersatz von Umsatz – oder besser der Betriebsüberschüsse – geholfen wird. Der Staat hat immer noch Möglichkeiten, großzügig zu unterstützen, und er sollte dies jetzt auch tun. Die Signale, 75% der Umsatzverluste zu ersetzen, gehen in die richtige Richtung. Hier muss ein fairer Ausgleich stattfinden, damit nicht einzelne Branchen und ihre Beschäftigten die volkswirtschaftlichen Kosten der Eindämmung der Pandemie tragen, während andere ohne Einbußen davonkommen.

Der Einzel- und Großhandel bleibt offen. Hier wird es aber stark darauf ankommen, ob es zu privater Kaufzurückhaltung aus Angst vor Ansteckung kommt. Der Lebensmitteleinzelhandel könnte dagegen von der ausfallenden Wertschöpfung in der Gastronomie abermals profitieren."

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